Hohe Temperaturen stellen viele Berliner vor Probleme. Um gegen die Hitze vorzugehen, greift der ein oder andere zum Äußersten: Er entblößt sich, um sich eine dringende Abkühlung zu verschaffen.
Doch wie ist das eigentlich: Darf man sich in der Öffentlichkeit wirklich entkleiden? Dieser Artikel liefert die nackten Tatsachen.
Berlin: Wann Nacktheit ein Problem darstellt – und wann nicht
Die Hauptstadt Berlin ist für ihre Freizügigkeit bekannt, die vor allem im Nachtleben der Metropole zelebriert wird. Doch fernab von Etablissements, in denen Textilfreiheit zum Grundgesetz avanciert, gibt es Regeln, an die sich auch nudistisch veranlagte Menschen halten müssen.
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Zunächst gilt: „Innerhalb der eigenen vier Wände und im privaten Garten oder auf der Terrasse ist Nacktheit grundsätzlich erlaubt“, erörtert Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher des Rechtsportals „anwaltsauskunft.de“, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.
Doch das gelte nur, wenn der Bereich für andere Personen nicht einsehbar ist. Fühlen sich Nachbarn durch ungewollte Einblicke belästigt, seien Bußgelder in Höhe von bis zu 1.000 Euro möglich.
Nacktheit an anderen Orten
Außerhalb des eigenen Grundstücks wird der Sachverhalt komplizierter – dann ist Nacktheit nur an ausgewiesenen Orten wie etwa FKK-Stränden explizit erlaubt. Doch auch an anderen entlegenen Plätzen sind laut Anwalt Walentowski selten negative Folgen zu befürchten. Hierzu gehören abgeschiedene Wälder, Feldwege, Seen oder Meere. Wichtig sei dabei wieder, dass sich nicht niemand belästigt fühlt.
Wählt man anstatt einer Stelle in der Natur jedoch das Einkaufszentrum oder den Stadtpark für die eigene Freizügigkeit aus, ergeben sich mitunter größere Probleme. Dann könne ein Platzverweis ausgesprochen werden, unter Umständen sogar ein Hausverbot.
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In Freibädern kann es gemäß Hausrecht eine entsprechende Kleiderordnung geben, an die sich alle Gäste halten müssen. In Berliner Bädern gilt jedoch eine Besonderheit. Dort dürfen sich Frauen oben ohne zeigen, nachdem eine Frau mit Verweis auf das Antidiskriminierungsgesetz erfolgreich juristisch gegen die Ungleichbehandlung von Mann und Frau vorgegangen ist.
Beim Autofahren ist Nacktheit, erklärt Walentowski zum Schluss, grundsätzlich kein Problem. Schwierigkeiten sehe der Experte nur beim Aussteigen, da bei einer Belästigung der Allgemeinheit wieder eine Ordnungswidrigkeit drohe.