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Miete in Berlin: Plötzlich tauchen neue Kosten auf – darf der Vermieter DAS wirklich?

Viele Mieter fühlen sich in Berlin den Hauseigentümern schutzlos ausgeliefert. Denn rechtlich sind einige Dinge unklar.

Miete in Berlin
© IMAGO/Schöning

Miete in Berlin: Wohnen wird immer teurer

Berlin war mal ein gutes Pflaster für günstige Mieten. Doch diese Zeiten sind längst vorbei. Seit dem Jahr 2012 haben sich die durchschnittlichen Wohnungspreise in der Hauptstadt von 6,65 Euro pro Quadratmeter auf 12,92 Euro pro Quadratmeter verdoppelt.

Die Mieten sind in Berlin ein wirklich angespanntes Thema. Seit 2011 haben sich die Kosten fürs Wohnen in der Hauptstadt nahezu verdoppelt. Land und Bund kommen mit dem Bauen nicht hinterher. Jedes Jahr werden zu wenig Wohnungen fertiggestellt, um dem Zuzug gerecht zu werden.

Aus diesem Grund hängen die Menschen in Berlin an ihren Wohnungen – und machen klaglos fast alles mit, was Eigentümer und Hausverwaltungen sich überlegen. Doch wo liegen die Grenzen? BERLIN LIVE hat in einem konkreten Fall nachgefragt.

Miete in Berlin: Sind das Betriebskosten?

Auf Facebook echauffierte sich nun nämlich ein Mieter, weil in seinem Haus in Berlin ein Wachschutz patrouilliere. Das habe die Verwaltung organisiert, weil es im Hof des Gebäudes häufig laut sei und viele Graffitis gesprüht würden. Die Kosten für die Sicherheitsmaßnahme wolle der Eigentümer als Betriebskosten geltend machen – aber ist das rechtens?

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Grundsätzlich nicht, erklärt Wibke Werner vom Berliner Mieterverein gegenüber BERLIN LIVE. Der Betriebskostenkatalog steht in Paragraf 2 der Betriebskostenverordnung. Darin sei Wachschutz nicht als Kostenart aufgeführt. „Somit müsste diese Position ausdrücklich im Mietvertrag als „“sonstige Betriebskosten“ vereinbart werden, damit die Kosten für den Wachschutz über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden können.“

Wie können sich Mieter zur Wehr setzen?

Zudem sei zu klären, ob ein Verstoß gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit vorliegt. „Überteuerte Kosten oder umgelegte Betriebskosten, die nicht erforderlich sind, könnten gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit verstoßen und somit den Mietern als Einwand gegen die Betriebskostenabrechnung dienen“, erläutert die Expertin die Pflichten des Vermieters.



Wenn die Kosten für einen Wachschutz nicht im Mietvertrag vereinbart sind, hätten die Mieter in Berlin also gute Chancen, gegen die Abrechnung als Betriebskosten vorzugehen, fasst Werner im Gespräch mit BERLIN LIVE zusammen. Gleiches gelte, wenn die Kosten unverhältnismäßig hoch sind. Sind die Kosten indes umlegbar, müssen sich aber auch alle Parteien daran beteiligen.