Seit Jahren gibt es mal größere und mal kleinere Protestwellen gegen die allgemeine Pflicht, den Rundfunkbeitrag zahlen zu müssen. Doch egal ob großer oder kleiner Geldbeutel, egal ob man Vielnutzer oder gar kein Nutzer ist, jeder deutsche Haushalt muss pro Monat 18,36 Euro zahlen.
„Na gut, die öffentlich-rechtlichen haben ja auch eine Aufgabe,“ denken sich in diesem Zusammenhang wahrscheinlich viele. Und das war ursprünglich nicht etwa, die Zuschauenden mit vielen unterschiedlichen Schlagershows zu unterhalten. Nein, sie sollten dafür Sorge leisten, die Bevölkerung ausgewogen und unabhängig zu informieren und auf diese Weise „zum Aufbau einer demokratischen Öffentlichkeit“ beitragen, so die Bundeszentrale für politische Bildung auf ihrer Homepage.
Berliner RBB-Skandal erschüttert die Medienlandschaft
Doch im Sommer 2022 stürzte der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) in eine tiefe Krise. Es wurden Vorwürfe der Vetternwirtschaft und Verschwendung von Geldern laut. Die Rundfunkbeiträge landen nicht etwa in der Entwicklung des Programms des Senders, sondern bei der damaligen Intendantin Schlesinger. Auch der nun mehr zurückgetretene Senderchefkontrolleur Wolf-Dieter Wolf stand im Fokus des Skandals. Beide wiesen die Vorwürfe zurück. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt noch. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.
Aber nun wird öffentlich: Der Sender erhöht vor Gericht seine Rückforderung gegen die entlassene Intendantin Patricia Schlesinger. Eine Sprecherin des Landgerichts Berlin teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, der öffentlich-rechtliche Sender mache nunmehr knapp 270.000 Euro geltend. Ursprünglich seien es knapp 30.000 Euro gewesen. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
Schlesinger fordert Ruhegeld vom RBB
Es geht den Gerichtsangaben zufolge im Wesentlichen um die Rückzahlung variabler Vergütungen. Die bisherige Forderung stützte sich auf eine Zahlung im Jahr 2019. Nun werde die Vergütung aus mehreren Jahren gefordert. Der RBB hatte mehrmals auf dpa-Anfrage mitgeteilt, dass man sich zu laufenden Verfahren nicht äußere.
Unabhängig von diesen Ermittlungen gibt es das Verfahren am Landgericht, zu dem noch kein Termin feststeht. In dem Verfahren erheben jeweils beide Parteien Forderungen. Schlesinger klagte als erstes gegen den RBB. Die 62-Jährige verlangt nach früheren Landgerichtsangaben Ruhegeld auf Grundlage des beendeten Dienstverhältnisses. Ihr Medienanwalt hatte im Februar von einer Betriebsrente gesprochen. Mit Ruhegeld ist gemeint, dass man auch nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen Geld vom früheren Arbeitgeber bekommt. Der RBB reagierte daraufhin mit einer sogenannten Widerklage, in der er mittlerweile laut Gericht die beschriebenen knapp 270.000 Euro verlangt.
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Teil dieses ganzen Rechtsstreits ist auch der ehemalige Senderchefkontrolleur Wolf. Er klinkte sich nach Gerichtsauskünften vom Juli als sogenannter Nebenintervenient auf Seiten Schlesingers ein. Wolf hatte sich damals auf dpa-Anfrage nicht dazu geäußert.
Unter dem juristischen Fachbegriff «Nebenintervenient» versteht man jemanden, der als Unterstützung für eine der Streitparteien fungieren kann und dieser beitritt. Er selbst kann das Verfahren aber nicht grundsätzlich verändern oder selbst zur Streitpartei werden. Es ist quasi eine Position in hinterer Reihe, die mitagieren kann.