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Berliner Gastronomen können Bürgersteige kostenlos nutzen – Verband hat eine Hoffnung

Die Lage im Gastrogewerbe ist aktuell ziemlich angespannt. Um die Gewerbetreibende zu unterstützen, hat Berlin jetzt ein Wahlversprechen eingelöst. 2024 dürfen sie die Bürgersteige nutzen.

Berlin
© IMAGO/Seeliger

Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

Berlin ist nicht nur Deutschlands Hauptstadt, sondern auch die größte Stadt der Bundesrepublik. Im Jahr 2022 wohnten 3,75 Millionen Menschen hier. Die Tendenz ist steigend. Zudem kamen im gleichen Jahr rund 10 Millionen Gäste für insgesamt 26,5 Millionen Übernachtungen in die Hauptstadt.

Viele Berliner Gastro-Betriebe leiden aktuell unter den gestiegen Fixkosten, wie Miete, Lebensmittel oder Strom. Und auch die Personalkosten sind seit Corona gestiegen. Um der Gastronomie unter die Arme zu greifen, will der Senat den Betreibern im kommenden Jahr eine Gebühr erlassen.

Damit auch die Bezirke nicht in die Röhre gucken, will ihnen der Senat die entfallenden Einnahmen gegebenenfalls erstatten. Was Deutscher Hotel und Gaststättenverband in Berlin (Dehoga) davon hält, hat BERLIN LIVE von dessen Hauptgeschäftsführer Thomas Lengfelder erfahren.

Berliner Gastronomie darf Bürgersteige 2024 kostenfrei nutzen

Um die Gastronomie zu unterstützen, hat der Senat beschlossen, in 2024 keine Sondernutzungsgebühr für öffentliches Straßenland zu erheben. Somit können Restaurants, Bars und Cafés die Bürgersteige im nächsten Jahr kostenfrei nutzen.

Thomas Lengfelder von der Dehoga zeigte sich angesichts dieser Entscheidung gegenüber BERLIN LIVE erfreut: „Wir begrüßen es sehr, dass der Berliner Senat im kommenden Jahr den Bezirken erlassene Sondernutzungsgebühren erstatten will und sogar die Möglichkeit der Rückerstattung für das laufende Jahr gibt“, so Lengfelder

Je nachdem, wie groß die genutzte Fläche ist, hat Berlin hierfür bislang eine Verwaltungsgebühr von bis zu 200 Euro verlangt und zusätzlich jährlich bis zu 16,25 Euro pro Quadratmeter in Rechnung gestellt.

Hoffentlich läuft die Förderung ohne bürokratischen Kraftakt ab

Lengfelder hofft, dass dieser Erlass auch ohne großen bürokratischen Akt umgesetzt wird, damit die Unterstützung auch ein voller Erfolg wird: „Wir hoffen sehr, dass der Erlass der Gebühren und mögliche Rückerstattungen ohne großen Bürokratieaufwand vonstattengehen“, sagte Lengfelder.


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Wie „rbb24“ erfahren hat, gilt die Gebührenbefreiung für 2024 auch für das Schausteller- und Veranstaltungsgewerbe, den Einzelhandel, den Einzelhandel, die Kultur- und Kreativwirtschaft und die Messe- und Kongresswirtschaft.