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Ärzte in Berlin schicken dich weg? Das kannst du tun

Wer von einem Arzt in Berlin keinen Termin bekommt, muss nicht verzweifeln – es gibt Alternativen. Wir verraten sie dir!

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Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

An einen Arzttermin in Berlin zu kommen, wird immer schwerer. Nicht nur Zugezogene, sondern auch Urberliner dürfte es bereits erlebt haben, dass eine Praxis sie weggeschickt hat. „Wir nehmen keine neuen Patienten“ oder „Wir haben keine freien Termine“ sind klassische Sätze, die dann fallen.

Doch dürfen Ärzte überhaupt Patienten wegschicken? Und was kann man tun, wenn man an keinen Termin kommt? BERLIN LIVE hat bei der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) nachgefragt.

KV hat Tipps für Ärztesuche in Berlin

Auch wenn das Ärzteproblem vielerorts in Berlin noch nicht so groß ist wie in ländlichen Gebieten, haben dennoch auch Bürger hier teils Schwierigkeiten, an Termine zu kommen. Wer gesetzlich versichert ist, klappert oftmals mehrere (Fach-)Ärzte ab, bis es schließlich klappt.

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Einen Aufwand, der durchaus minimiert werden kann, wenn man ein paar nützliche Tipps kennt. Gegenüber BERLIN LIVE empfiehlt die KV die Arzt- und Psychotherapeutensuche der KV Berlin zu nutzen. Alternativ kann auch der Patientenservice 116117 der KV Berlin zur Terminsuche und Buchung genutzt werden.

Das solltest du tun, wenn du abgelehnt wirst

Wichtig dabei: Für dringend fachärztliche Behandlungen ist eine Überweisung mit einem Vermittlungscode erforderlich. Liegt beides vor, können Patienten einen entsprechenden Termin online ebenfalls selbst buchen.

Kommt es bei diesem Prozess zu Problemen, weil Ärzte die Terminvergabe ablehnen, empfiehlt die KV, die Gründe zu erfragen und sich diese ggf. schriftlich bestätigen zu lassen. Die Terminservicestelle kann dann helfen, an einen anderen Termin zu kommen. Im Falle von akuten medizinischen Beschwerden sollten Patienten den Patientenservice 116117 kontaktieren.

Unter diesen Voraussetzungen darf ein Arzt dich ablehnen

Doch dürfen Ärzte überhaupt Patienten ablehnen? Die KV erklärt: „Für Vertragsärzte besteht die Pflicht zur Behandlung gesetzlich versicherter Patienten, insbesondere bei akuten oder versorgungsrelevanten Erkrankungen. Eine unbegründete Ablehnung ist nicht zulässig und kann berufsrechtliche Konsequenzen haben.“

Es gibt allerdings zwei Voraussetzungen, die eine Ablehnung möglich machen. Besteht ein gestörtes Vertrauensverhältnis oder ungebührliches Verhalten des Patienten kann eine Praxis die Terminvergabe verweigern. Auch wenn keine akute medizinische Notwendigkeit besteht und die Kapazitäten der Praxis ausgelastet sind, können Patienten weggeschickt werden.


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Wer sicherstellen will, dass er eine Behandlung bekommt, sollte laut KV auf mehrere Dinge achten: Zunächst sollte man telefonisch oder digital einen Termin vereinbaren. Zur Behandlung sollte man dann schließlich pünktlich und samt aller erforderlichen Unterlagen (elektronischer Krankenkarte und ggf. Überweisung) erscheinen. Bei akuten Beschwerden rät sie dazu, als Erstes den Hausarzt oder den behandelten Arzt zu kontaktieren.