Wer in Berlin seinen Ausweis erneuern muss, einen Reisepass braucht oder eine neue Wohnung anmelden möchte, der hat keine leichte Aufgabe. Denn einen Termin in einer Berliner Behörde zu bekommen, ist oft ein wahrer Kraftakt.
Teilweise beträgt die Wartezeit drei Monate und das, um dann nach 5 Minuten das Bürgeramt wieder zu verlassen. Aber das endlose Warten könnte bald der Vergangenheit angehören, denn diese Innovation könnte alles verändern. So viel Digitalisierung hätten wohl die Wenigsten den Berliner Ämtern zugetraut.
Berliner Behörden machen Schritt in Richtung Digitalisierung
Wer umzieht, der muss innerhalb von zwei Wochen nach Umzug müssen Berliner ihre neue Wohnung beim Bürgeramt anmelden. Aber das ist oft gar nicht möglich. Viel zu lang ist die Wartezeit für einen Termin im zuständigen Amt. Mit einem neuen Beschluss, den der Senat am Dienstag (20. August) getroffen hat, könnte sich das jetzt aber ändern.
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Zukünftig sollen Wohnsitze online gemeldet werden, wie die Berliner Zeitung mitteilte. Laut Senatskanzlei sollen damit die Bürgerämter in der Hauptstadt entlastet werden. In Hamburg war die Online-Dienstleistung mit dem Titel „elektronische Wohnsitzanmeldung“ schon zuvor getestet worden: Mit Erfolg!
500.000 Anträge im Jahr
Bis das digitale Angebot auch in Berlin zur Verfügung steht, dauert es nicht mehr lange. Den Angaben zufolge geht es schon Mitte Oktober dieses Jahres an den Start. Für die Bürgerämter wäre das eine deutliche Entlastung. Bislang ist die Wohnsitzanmeldung laut dem Senat die meistgenutzte Leistung vor Ort.
Etwa 500.000 Anträge werden im Jahr gestellt. Die Senatskanzlei zeigt sich zuversichtlich, dass das Terminchaos damit ein Ende hat. „Eine rege Nutzung des Onlinedienstes wird die Terminsituation in den Bürgerämtern verbessern und für mehr Spielraum bei der Terminvergabe sorgen“, erklärt sie.
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Mit dem neuen Onlinedienst können sowohl Einzelpersonen als auch Familien mit deutscher und/oder EU-Staatsangehörigkeit orts- und zeitungebunden ihren Wohnsitz an- und ummelden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist dafür dann nicht mehr notwendig.