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Berlin muss zahlen – Häftlinge saßen unschuldig hinter Gittern

Das war teuer! Weil Personen unschuldig hinter Gittern saßen, musste das Land Berlin ihnen eine Entschädigung zahlen.

Berlin
© IMAGO/Schöning

Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

Berlin ist nicht nur Deutschlands Hauptstadt, sondern auch die größte Stadt der Bundesrepublik. Im Jahr 2022 wohnten 3,75 Millionen Menschen hier. Die Tendenz ist steigend. Zudem kamen im gleichen Jahr rund 10 Millionen Gäste für insgesamt 26,5 Millionen Übernachtungen in die Hauptstadt.

Auf diese saftige Ausgabe hätte das Land Berlin auch verzichten können. Eine sechsstellige Summe musste nun aber her, um Häftlinge zu bezahlen, die unschuldig hinter Gittern in der Hauptstadt saßen.

So sieht es eine bundesweite Regelung vor.

Berlin: So viel steht Häftlingen pro unschuldig eingesessenem Tag zu

Normalerweise haben Menschen, die in den JVAs in Berlin einsitzen, Schlimmes getan. Dort müssen sie dann ihre Strafe absitzen, bevor sie wieder auf freien Fuß kommen. Immer wieder kommt es aber auch vor, dass Häftlinge dort gar keine Taten begangen haben. Sie sitzen also unschuldig hinter Gittern.

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Kommt das heraus, reichen die Beweise nicht aus oder saß die Person länger in Untersuchungshaft als die eigentliche Haftstrafe dauern würde, kommen die Personen nicht nur frei, sondern haben auch Anspruch auf Entschädigung. 75 Euro stehen ihnen pro Hafttag zu. Bei einigen Tagen im Knast kommt da schnell eine ordentliche Summe zusammen.

360.225 Euro musste Berlin insgesamt an 58 Personen zahlen

Das muss auch das Land Berlin jedes Jahr aufs Neue feststellen. Denn die jeweiligen Entschädigungen muss es dann begleichen. 2023 belief sich der Betrag auf insgesamt 360.225 Euro, wie die Senatsjustizverwaltung auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. 58 Menschen erhielten im Schnitt jeweils 6.210 Euro. Sie hatten, vorwiegend in Untersuchungshaft, zwischen 13 und 231 Tagen unschuldig eingesessen.


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Neben den Entschädigungen musste das Land Berlin auch für Anwaltskosten und beschlagnahmte Gegenstände aufkommen. Hierbei belief sich der Betrag 2023 auf 39.364 Euro. Die Betroffenen bekamen dabei Summen von 50 Euro bis 21.265 Euro ausgezahlt. (mit dpa)