Berlin ist eine der hundefreundlichsten Städte. Rund 130.000 Hunde gibt es in der Hauptstadt, die steuerlich angemeldet sind. Bisher mussten Hundehalter ihren Hund in einem zentralen Register anmelden und am Halsband der Vierbeiner eine Steuermarke anbringen.
Doch das soll sich jetzt ändern. Hundehalter müssen sich auf einige Neuerungen für das kommende Jahr einstellen.
DAS ändert sich jetzt für Hundebesitzer
Der Berliner Senat hat am Dienstag (10. Oktober) einige Änderungen des Hundegesetzes fürs kommende Jahr angekündigt. Künftig soll die Anmeldung beim zentralen Hunderegister zugleich auch als steuerliche Anmeldung beim Finanzamt gelten. Damit fallen die bisherigen doppelten Meldepflichten weg.
„Wir verschlanken Verwaltungsabläufe. Zugleich schaffen wir ab 2024 ein Besteuerungsverfahren, das für die Bürgerinnen und Bürger einfach und verständlich ist. Damit tragen wir zur Verwaltungsmodernisierung bei, die der neue Senat vorantreibt“, erklärt Finanzsenator Stefan Evers.
Berlin: Mehr Schwarz-Gassi-Geher als je zuvor?
Außerdem müssen Hunde ab 2024 keine Hundesteuermarke mehr tragen. Das bedeutet, dass Berliner Hunde zum ersten Mal kein Halsband mehr tragen müssen, wenn ihre Hundehalter das nicht wollen. Stattdessen wird zur steuerlichen Erfassung nur noch der Mikrochips geprüft, den jeder Hund ab einem bestimmten Alter implantiert bekommt.
Doch Kritiker der Änderung vermuten, dass es jetzt zu mehr Schwarz-Gassi-Gehern kommen könnte. Laut „B.Z.“ sind aktuell 131.505 Hunde bei den Berliner Finanzämtern angemeldet. Ihre Halter zahlen im Jahr 120 Euro. Jeder weitere Hund kostet 180 Euro.
Allerdings sind nur 57.468 Hunde auch im Zentralregister angemeldet.
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Viele Hundehalter scheinen auf die kostenpflichtige Registrierung (17,50 Euro online und 26,50 Euro telefonisch) zu verzichten. Zumal man dafür die 12-stellige Nummer des Mikrochips angeben muss.
Laut der „B.Z.“ haben die Ordnungsämter in diesem Jahr bereits 465 Hunde ohne Marke gemeldet – davon waren 187 nicht steuerlich erfasst und damit Schwarz-Gassi-Geher.