Mehrfach wurden in jüngster Zeit Drohnen über dänischen Flughäfen gesichtet. Auch in Oslo soll es einen Vorfall gegeben haben. Der Flugbetrieb musste daraufhin jeweils unterbrochen werden. Die Drohnen verschwanden schließlich wieder. Doch die alles entscheidende Frage bleibt: Wer steckt dahinter?
Noch laufen die Ermittlungen auf Hochtouren. Weitere Störungen durch die Flugobjekte sind nicht ausgeschlossen – auch nicht in anderen Ländern. Am Flughafen BER hat die Bundespolizei wohl Vorkehrungen getroffen, wie BERLIN LIVE auf Anfrage erfuhr.
Bundespolizei am BER hat gehandelt
Ein Sprecher erklärte: „Die Bundespolizei trifft im Rahmen ihrer originären Zuständigkeit die gemäß § 4 BPolG und Luftsicherheitsgesetz auf dem Gelände von 13 deutschen internationalen Verkehrsflughäfen erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs. Dies schließt die zunehmende Gefährdung des Passagierluftverkehrs durch unberechtigt in geschützten Bereichen fliegende Drohnen ein.“
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Welche Maßnahmen konkret ergriffen wurden oder welche Systeme dabei zum Einsatz kommen, konnte der Sprecher „aus einsatztaktischen Erwägungen zur Wirksamkeit der Einsatzmaßnahmen“ nicht sagen.
Diese Drohnenregeln gelten rund um den BER
Fest steht aber: Man hat die Entwicklungen in Skandinavien ganz genau im Blick und zieht daraus Konsequenzen. Die Deutsche Flugsicherung (DFS), der Flugplatzbetreiber, die Landesluftsicherheitsbehörden, die Polizeien der Länder und die Bundespolizei, die für die Detektion und die Abwehr von Drohnen am und um den BER zuständig sind, arbeiten dabei eng zusammen.
Über dem Flughafen BER sowie in dem 1,5 Kilometer angrenzenden Bereich gilt ein Drohnenflugverbot. Wer 1,5 Kilometer entfernt ein Objekt aufsteigen lassen will, benötigt eine Genehmigung.
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Was passieren würde, wenn jemand diese Regeln missachtet und eine Drohne plötzlich über dem Flughafen BER kreist, dazu äußerte sich die Bundespolizei auf Anfrage nicht.




