Wer am Flughafen BER startet oder landet, überfliegt immer auch Wohngebiete. Damit sich die Störung für die dort lebenden Menschen halbwegs in Grenzen hält, herrscht am Hauptstadt-Airport ein Nachtflugverbot: Airlines, die zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens starten oder landen, müssen ein Strafgeld bezahlen.
Zuletzt war diese Regelung immer wieder in der Kritik. Denn verspätete Maschinen erreichten Berlin teilweise wenige Minuten nach Mitternacht und mussten dann aufwendig ausweichen, etwa nach Hannover. Berlins Regierender Bürgermeister sprach sich nun für eine Lockerung der Regel aus. Aber: Irgendeine Grenze wird es immer geben. Ein Kommentar.
Flughafen BER: Aufweichen bringt nichts
Es ist mehr als verständlich, dass sich Fluggäste ärgern, die kurz nach Mitternacht nicht mehr in Berlin landen dürfen. Sie haben eine lange Reise hinter sich, ohnehin schon Verspätung und dann gibt es mitten in der Nacht noch einen Umweg über Hannover und eine Bus- oder Zugreise nach Berlin. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) fragte in diesen Tagen daher öffentlich, „ob es Ausnahmen bei geringfügigen Abweichungen geben kann“.
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So könnte eine Machine auch um 0.10 Uhr noch landen. Ein unbürokratischer Akt, der sagen wir 100 Menschen viel Zeit spart. Genau das ist es, was sich viele Wähler derzeit von der Politik wünschen. Die Frage ist nur: Wie will man die Geringfügigkeit definieren? 0:20 Uhr? 0:40 Uhr? 1 Uhr? Egal, wie viel Abweichung man zulässt, es muss immer eine Grenze geben.
Nachtruhe der Anwohner muss gemeinsames Ziel sein
Und wo eine Grenze ist, wird auch immer eine Maschine kommen, die diese Grenze um wenige Minuten reißt. Das passiert auch schon jetzt, schließlich ist der Korridor zwischen 23.30 und 0 Uhr bereits eine Kulanzzeit für verspätete Flieger. Nun werden Ausnahmen davon gefordert.
Anstatt die Regelung am Flughafen BER aufzuweichen, sollte lieber ihre Sinnhaftigkeit unterstrichen werden. Die Nachtruhe der Anwohner ist ein nachvollziehbares Ziel. Einen späten Flug nach Berlin zu buchen, birgt aufgrund dessen ein Risiko, durch das dieses Ziel gemeinschaftlich realisiert wird.
Immer weitere Ausnahmen von der Regel sind keine Lösung des Problems. Anders als etwa ein Vorstoß aus dem brandenburgischen Neuhardenberg. Der dortige Flugplatz soll in den kommenden Jahren für größere Maschinen ausgebaut werden. Ein Nachtflugverbot gibt es dort nicht. Verspätete Flieger, die am BER nicht mehr landen dürfen, hätten so einen verschwindend geringen Umweg.




