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Urteil im Bobic-Prozess gefallen – hat sich Hertha BSC verpokert?

Anfang 2023 trennte sich Hertha BSC vom damaligen Geschäftsführer Fredi Bobic. Die Kündigung beschäftigt seitdem die Justiz.

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Die Geschichte zwischen Hertha BSC und Fredi Bobic nahm kein gutes Ende. Anfang 2023 hatte der Klub seinem damaligen Geschäftsführer gekündigt – erst ordentlich, dann außerordentlich. Nach knapp zwei Jahren gingen der Verein und sein Ex-Spieler getrennte Wege.

Doch Bobic schlug daraufhin den Rechtsweg ein und verklagte die Berliner. Zuletzt hatte der Klub dann einen Vergleich ausgeschlagen, offenbar versprach man sich im Falle eines Urteils eine geringere Summe. Doch diese Rechnung scheint nicht aufzugehen.

Hertha BSC: Bobic-Sieg unter Vorbehalt

Vor Gericht wollte Bobic im einem sogenannten Urkundenprozess eine Vollstreckungstitel erwirken. Damit kann er dann die geforderte Summe entgangener Zahlungen vom Verein einfordern. Jetzt scheint er damit Erfolg zu haben: Am Donnerstag (25. September) bekam er vor der Kammer für Handelssachen im Berliner Landgericht einen vorläufigen Titel zugesprochen.

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Vollstreckt Bobic diesen Titel, muss Hertha eine Summe von 3,35 Millionen Euro brutto zahlen. Das könnte den Zweitligisten in die Bredouille bringen – schließlich sind die Kassen der Berliner nicht gerade prall gefüllt. Der Abgang eines Spielers wie Ibrahim Maza nach Leverkusen konnte etwa kaum kompensiert werden. Der Millionenerlös floss zu einem Gutteil in die Konsolidierung des Vereins.

Rechtlichte Mittel noch nicht ausgeschöpft

Das Urteil zugunsten Bobics ist unter Vorbehalt gesprochen worden. Hertha BSC kann noch rechtliche Mittel einlegen, um dagegen vorzugehen. So besteht die Möglichkeit eines sogenannten Nachverfahrens. Das würde als gewöhnlicher Zivilprozess geführt, in dem anders als in einem Urkundenprozess alle Beweismittel offenstehen.



Hertha hatte in dem Prozess mehrfach auf Zeit gespielt, etwa durch Befangenheitsanträge. Wenn es das Ziel war, die Summe zu drücken, ist diese Taktik nicht aufgegangen. Wie der Verein auf das Urteil reagiert, war zunächst unklar.