Ab Montag (1. April) tritt ein Gesetz in Kraft, auf das viele schon seit Jahrzehnten warten: die Cannabis-Legalisierung. Ab sofort wird es erlaubt sein, Marihuana zu besitzen, zu konsumieren und anzubauen.
Doch die Berliner Polizei will einen ganz eigenen Weg gehen. Das zeigt ein internes Schreiben.
Berliner Polizei rüstet sich für die Zukunft
Ein Polizist, der kifft? Das ist ein Bild, das vielen wahrscheinlich nicht ganz in den Kopf gehen will. Schließlich sind die Beamten seit jeher in der Pflicht gewesen, genau solche Drogen aus dem Verkehr zu ziehen.
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Die Realität dürfte aber ganz anders aussehen. Schließlich gehen auch Beamte irgendwann einmal in den Feierabend. Und was sie dort machen, ist zumindest im Rahmen des Gesetzes jedem selbst überlassen.
Diese Regeln sollen gelten
Nachdem sich das jetzt bald ändert, muss sich die Berliner Polizei nun in einigen Bereichen neu aufstellen. Das gilt auch für interne Regelungen während der Dienszeit. Eine eigene Arbeitsgruppe soll deshalb klären, wie sich die Arbeit der Polizei nach der Legalisierung von Cannabis verändert. Das betrifft vier Aspekte: Kriminalitätsbekämpfung, Verkehrssicherheit, interne Regelungen zum Verhalten und nötige Schulungen der Polizisten.
Dem „Tagesspiegel“ wurde nun ein internes Schreiben der Berliner Polizei zugespielt. Darin geht es um neue Regelungen für die Mitarbeiter. Sie soll wohl dumme Ideen abfangen, bevor sie in die Tat umgesetzt werden.
„Wenngleich gegebenenfalls einzelne Dienstvorschriften angepasst werden müssen, steht fest: Cannabis bleibt in allen Bereichen der Polizei Berlin tabu“, heißt es darin. Konkret bedeutet das: Der Besitz und Anbau von Cannabis in Diensträumen und Liegenschaften der Behörde bleibt weiterhin untersagt.
Im Dienst zu kiffen ist keine Option
Auch weitere Regeln wurden aufgestellt – damit es dann auch wirklich nicht zu Missverständnissen kommt: „Bekifft den Dienst anzutreten sowie eine Dienstwaffe und Dienstfahrzeuge zu führen“ ist untersagt, berichtet der „Tagesspiegel“. „Das gelte auch für den Weg zur Dienststelle, für Dienstgänge und bei sonstigen Anlässen in Dienstbekleidung.“
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Normalerweise gilt immer der Grundsatz: Jedes Verbotsschild, so hinfällig es auch ist, hat seine Geschichte. Damit es bei der Berliner Polizei wohl nicht so weit kommt, stellt man die Schilder lieber jetzt schon mal auf.