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U-Bahn Berlin: Mit dem Schaf im ÖPNV? – „Es gilt sämtliche Vorgaben des Tierschutzes zu beachten“

Diese Aktion ist sogar für Berlin kurios. Eine Frau will mit ihrem angeleinten Schaf in die U-Bahn. Ist das überhaupt erlaubt?

© IMAGO/Schöning

BVG: Mit den Berliner Öffis durch den Großstadt-Dschungel

Egal ob mit U-Bahn, Bus oder Tram – die Berliner Verkehrsbetriebe bringen jährlich über 700 Millionen Fahrgäste an ihr Ziel.Dafür muss man ganz schön gut vernetzt sein.

Die Berliner Öffis sind ein fester Bestandteil im Leben vieler Hauptstädter. Täglich bringen die Busse, Trams und U-Bahnen der BVG oder die Züge der S-Bahn Berlin Tausende Menschen an ihr Ziel.

Wer öfter mit der U-Bahn unterwegs ist, der hat sicherlich schon einiges gesehen. Von Möbeltransporten bis hin zu akrobatischen oder musikalischen Meisterleistungen – eine Öffifahrt in Berlin wird garantiert nie langweilig. Diese Berlinerin schießt mit einer Aktion jetzt aber den Vogel ab. Sie will ein Schaf mit in die U-Bahn nehmen. Ist das erlaubt?

U-Bahn Berlin: Sind Schafe erlaubt?

Eine Frau sitzt auf einer Bank am Gleis, U-Bahn-Station Brandenburger Tor (Berlin-Mitte) und schaut auf ihr Handy. In der Hand hält sie eine Leine. Erst einmal nichts Ungewöhnliches. Doch am Ende der Leine steht nicht etwa ein Hund, sondern ein weißes Schaf.

Klingt zu kurios, um wahr zu sein, ist aber genauso passiert. Das Video dazu kursiert momentan auf Instagram. Aber ist das überhaupt erlaubt? Dürfen U-Bahn-Reisende auch Haustiere wie Schafe mitnehmen?

BVG reagiert bestimmt – „liegt in der Verantwortung der Tierhalter*innen“

Die BVG reagiert auf Anfrage von BERLIN LIVE dazu zurückhaltend und verweist auf ihre Mitnahmebestimmungen. Laut denen dürfen mitgeführte Tiere grundsätzlich die Sicherheit des Betriebes nicht gefährden und Fahrgäste nicht belästigen. Kleinere Haustiere sollen in Transportboxen untergebracht werden. Für größere Hunde gilt: Wenn sie nicht in handgepäcksgroßen Behältnissen untergebracht werden können, „können sie unter der Voraussetzung mitgenommen werden, dass sie angeleint und mit einem für sie geeigneten Maulkorb versehen sind“.


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Ob für Schafe das Gleiche gilt wie für Hunde, bleibt offen. Immerhin hält die Berlinerin aus dem Video ihr Haustier an einer Leine. Ein Maulkorb könnte bei einem Pflanzenfresser mit einem so ungefährlichen Gebiss wohl auch hinfällig sein. Für die BVG ist klar: Grundsätzlich haben die Halter selbst die Pflicht, für ihre Tiere zu sorgen. „Darüber hinaus liegt es grundsätzlich in der Verantwortung der Tierhalter*innen, für das Wohl ihres Tieres Sorge zu tragen und sämtliche Vorgaben des Tierschutzes zu beachten“, macht ein Sprecher gegenüber BERLIN LIVE deutlich.