Veröffentlicht inAktuelles

Letzte Generation: Verfassungsbeschwerde eingelegt – Kehrtwende in Aktivisten-Urteilen?

Unzählige Aktivisten der Letzten Generation stehen oder standen bereits vor Gericht. Die Urteile machen sie fassungslos. Jetzt wollen sie kämpfen.

Ein Klima-Aktivist der Letzten Generation klebt sich an der Straße fest.
© IMAGO/Bihlmayerfotografie

Aktivisten oder Politiker? Das ist die Letzte Generation

Bei der Europawahl hat die Letzte Generation den Einzug ins Parlament verpasst. Im Video erfährst du, wie die Aktivisten angefangen haben.

Jahrelang hielten die Aktivisten der Letzten Generation die Autofahrer in Atem. Nahezu täglich kamen Meldungen über neue Straßenblockaden, die kilometerlange Staus zur Folge hatten.

Mittlerweile haben die Aktivisten ihre Strategie verändert. Klebeaktionen gibt es keine mehr, doch die Gerichtsverfahren für selbige laufen immer noch. Im Fall von Irma Trommer aus Berlin ist das Urteil bereits gefallen, doch für sie ist es damit noch nicht vorbei. Sie zieht jetzt vor das Bundesverfassungsgericht.

Letzte Generation: Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht

Irma Trommer wurde für die Teilnahme an zwei Straßenblockaden im Juli 2022 wegen gemeinschaftlicher Nötigung in mittelbarer Täterschaft und wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe verurteilt.

+++ Miete in Berlin: Nach Preis-Schock – SPD-Mann erhöht den Druck +++

Dagegen legte sie bereits Berufung beim Landgericht und Revision beim Kammergericht ein. Nun zieht sie vor das Bundesverfassungsgericht. Der Vorwurf: Trommer fühlt sich in ihrer Versammlungsfreiheit eingeschränkt. Beides blieb erfolglos. Unterstützung bekommt sie jetzt vom Verein „Rückendeckung für eine aktive Zivilgesellschaft“ (RAZ).

Urteil soll mehr Rechtssicherheit schaffen

Doch nicht nur das soll vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten werden. Auch die Tatsache, dass die Strafen für Aktivisten der Letzten Generation so unterschiedlich ausfallen, ist ein Dorn im Auge von Irma Trommer und dem RAZ.

„Wir haben in den letzten zwei Jahren der rechtlichen Betreuung die volle Bandbreite an Ahndung von Straßenblockaden erlebt: Von Freisprüchen, Einstellungen mit und ohne Auflagen, über unzählige Geldstrafen bis hin zu Haftstrafen auf Bewährung und zuletzt 16 Monate Haft ohne Bewährungsmöglichkeit“, erklärt Lilly Schubert, Pressesprecherin des RAZ.


Mehr News:


Das Hin und Her sei für die Betroffenen eine Tortur und bürge große Unsicherheit bezüglich zu erwartender Konsequenzen, so Schubert weiter. Mit dem Verfahren erhoffen sie sich, mehr Rechtssicherheit für bevorstehende Verfahren der Letzten Generation zu schaffen.