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Letzte Generation: Klatsche für Berlin – jetzt muss die Hauptstadt richtig blechen

Vor Gericht verlor das Land Berlin gegen die Letzte Generation. Es muss den Klimaaktivisten nun eine ordentliche Summe zurückzahlen.

Letzte Generation
© IMAGO/Bernd Elmenthaler

Letzte Generation: Was ihre Ziele sind und wer dahinter steckt

Das Festkleben auf Straßen, beschädigte Luxusläden oder ein beschmiertes Brandenburger Tor. Von den Aktionen der "Letzten Generation" hat sicher jeder schon einmal gehört. Doch wer sind die Leute dahinter und was sind ihre Ziele?

Was für ein Erfolg für die Letzte Generation und welche Klatsche für Berlin! Ein Gericht hat nun zugunsten der Klimaaktivisten entschieden, was bedeutet, dass die Hauptstadt blechen muss, und zwar so richtig.

Was dahintersteckt, erfährst du jetzt.

Letzte Generation: Polizei verlangte Gebühr

Ihre Straßenblockaden brachten nicht nur zahlreiche Autofahrer auf die Palme, sondern sorgten auch für hohe Kosten. Die Rede ist von der Letzten Generation, die in den vergangenen Jahren immer wieder mit Klebeaktionen den Verkehr lahmlegte. Besonders im Visier hatten sie dabei Berlin.

+++ Berliner Justiz greift durch – mit dieser Strafe hat der Klimakleber nicht gerechnet +++

Um die Aktivisten wieder von der Fahrbahn zu bekommen, mussten meist jede Menge Polizisten anrücken, die dann zunächst erstmal den Kleber irgendwie lösen mussten. Im Nachgang erhob die Berliner Polizei dann Gebührenbescheide und verlangte jeweils 241 Euro von jedem Beteiligten.

Gericht entscheidet zugunsten der Letzten Generation

Laut einer Mitteilung der Letzten Generation, die auf Angaben der Senatsinnenverwaltung beruht, sollen bis September 2023 rund 1.300 solcher Bescheide verschickt worden sein. Damit hätte das Land Berlin über 300.000 Euro von den Aktivisten kassiert. Wie ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts jetzt zeigt: zu Unrecht!

„Das Gericht befasste sich mit einem Präzedenzfall, der jedoch auf alle weiteren Straßenblockaden der Letzten Generation in Berlin übertragbar ist. Die jeweils 241 Euro, die die Protestierenden pro Straßenblockade zahlen mussten, müssen ihnen nun rückerstattet werden“, erklärt die Letzte Generation.


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Bereits im vergangenen Herbst hatte sich das Verwaltungsgericht Berlin mit den Gebühren für Anklebe-Aktionen beschäftigt. Auch das kam damals zu dem gleichen Ergebnis: Die Gebühren wurden zu Unrecht erhoben.

Da das Land Berlin allerdings Beschwerde gegen das Urteil einlegte, befasste sich das Oberverwaltungsgericht erneut mit der Thematik. Auch die höhere Instanz kam nun zu der Auffassung, dass die Bescheide rechtswidrig waren. Es wies die Beschwerde daher am 10. September zurück.