Hört man das Wort Geheimdienst, denken viele erst einmal an Kino-Agenten wie James Bond. In der Realität sind die Geheimdienste aber erstmal eines: Behörden. In Deutschland gibt es drei davon: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), das für das Inland zuständig ist, den Militärischen Abschirmdienst (MAD), ein abwehrender Militärnachrichtendienst – und der Bundesnachrichtendienst (BND), der Erkenntnisse über das Ausland gewinnen soll.
Anders als die anderen beiden Dienste hat der BND seinen Hauptsitz in Berlin im Ortsteil Mitte. Dort hatte der Nachrichtendienst am 13. Juni zum Sommerfest geladen. Doch wie nun herauskam, gab es bei diesem eigentlich freudigen Anlass einen Zwischenfall.
Berlin: Vorfall beim BND
Öffentlich gemacht hatte das am Freitag (19. Juli) der Investigativ-Journalist Martin Kaul. Auf der Plattform X (ehemals Twitter) erklärte er: „Treffen sich zwei BND-Mitarbeiter beim Sommerfest. Verpasst der eine dem andern einen Faustschlag. Kommt die Polizei. Ist das Sommerfest vorbei. Kein Witz.“
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Kaul führt aus, dass bei sommerlichen Temperaturen einige Mitarbeitende bereits früh angetrunken gewesen seien. Dann sei es zu einer Auseinandersetzung gekommen. Die Polizei habe anrücken müssen, das Fest sei abgebrochen worden, schildert Kaul seine Informationen auf X. Dem Mitarbeiter würde nun ein Disziplinarverfahren drohen, die anderen Mitarbeiter hätten die BND-Zentrale entsprechend frustriert verlassen.
Spott und Häme nach BND-Party
Auf der Plattform löste die Geschichte wie zu erwarten Spott und Häme aus. „Immerhin haben wir da wohl doch einen schlagkräftigen Dienst“, schrieb etwa ein User.
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Der BND selbst stellt die Sachlage gegenüber BERLIN LIVE jedoch ein bisschen anders dar. BND-Sprecherin Juliane Linner spricht von einer „Tätlichkeit“, die auf der Feier stattgefunden habe. „Eine Schlägerei hat nicht stattgefunden.“ Dafür bestätigt sie das Hinzuziehen der Polizei sowie die disziplinarischen Ermittlungen. Das Fest sei allerdings infolge des Vorfalls nicht abgebrochen worden.
Die Feierlaune dürfte einigen nach dem Zwischenfall dennoch vergangen sein.