Am 23. Oktober 2023 erschütterte ein schreckliches Familiendrama die Menschen von Berlin. Eine Frau in Köpenick tötete ihre Tochter und ihre Mutter – auf deren Wunsch. Zumindest behauptete sie das vor Gericht.
Mitangeklagt war ihr 71-jähriger Vater. Er soll von den Tötungsplänen gewusst, aber nichts dagegen unternommen haben. In einem fast zweimonatigen Prozess wurde versucht, alle Fragen zum Tathergang zu beantworten. Nun hat das Landgericht Berlin ein Urteil gefällt.
Berlin: Mutter nach Familiendrama vor Gericht
Am 13. Oktober 2023 schnitt Dorothea L. (42) ihrem Kind Elisabeth (11) die Pulsadern auf. Dasselbe tat sie bei ihrer Mutter (68). Danach richtete die 42-jährige das Messer gegen sich selbst. Ihr 71-jähriger Vater tat es ebenso.
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Das Kind und die Oma verstarben. Die Kindesmutter und ihr Vater überlebten und standen seit Anfang Juni vor Gericht. Der Vorwurf lautete: Totschlag und Tötung auf Verlangen. Dem 71-Jährigen wurde Beihilfe zum Totschlag vorgeworfen.
So fällt das Urteil aus
Über mehrere Wochen versuchte die angeklagte Mutter die Staatsanwaltschaft davon zu überzeugen, dass ihre Tochter sterben wollte. Die 11-Jährige sah angeblich keine Zukunft mehr und wollte in den „Katzenhimmel“.
Am Dienstag (25. Juni) hat das Gericht jetzt ein Urteil über die Angeklagten gefällt.
Der Richter Gregor Herb fand laut der „BZ“ bei der Urteilsvorlesung deutliche Worte: „Das Kind Elisabeth wäre selbst nie auf die Idee gekommen, lieber zu sterben als zu leben. Eine Elfjährige kann das nicht selbstbestimmt entscheiden. Das Kind war ein wehrloses Opfer.“
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Das Gericht sieht die Mutter in der Schuld. „Der Angriff auf sein Leben erfolgte von der eigenen, geliebten Mutter. Sie hatte vorher den Willen des Kindes gebrochen. Das Kind gab sich willfährig in ihre Arme, um sich bis auf die Knochen aufschneiden zu lassen.“
Das Urteil lautet: Acht Jahre und drei Monate Haft für die 42-jährige Mutter, sechs Jahre für den Großvater. Eine Überraschung für die Staatsanwaltschaft, die für beide Angeklagten nur rund vier und drei Jahre forderten.