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Berlin: Mieter von Self-Storage nicht mehr auffindbar? Experte spricht Klartext

In Berlin gibt es zahlreiche Anbieter von Self-Storage-Lagerräumen. Doch wie wird eigentlich vorgegangen, wenn der Mieter untergetaucht ist?

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© BERLIN LIVE / Wengert

Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

Berlin ist nicht nur Deutschlands Hauptstadt, sondern auch die größte Stadt der Bundesrepublik. Im Jahr 2022 wohnten 3,75 Millionen Menschen hier. Die Tendenz ist steigend. Zudem kamen im gleichen Jahr rund 10 Millionen Gäste für insgesamt 26,5 Millionen Übernachtungen in die Hauptstadt.

In Berlin gibt es mittlerweile Self-Storage-Räume wie Sand am Meer. Lagerbox war mit einer der ersten Anbieter dieser praktischen Dienstleistung – inzwischen hat das Unternehmen fünf Standorte allein in der Hauptstadt.

Die Nachfrage boomt. Doch was passiert eigentlich, wenn einer der Mieter plötzlich nicht mehr auffindbar ist? Wird der Inhalt des zurückgelassenen Lagerraums etwa versteigert? BERLIN LIVE hat bei einem Experten nachgehakt.

Berlin: Mieter taucht unter – was dann?

Michel Galka arbeitet als Head of Marketing bei der Lagerbox. Dem Geschäftsmann sind nicht nur sämtliche Größen der Stauräume bekannt, er weiß auch, wie in möglichen Notfällen weiter vorgegangen wird. Dass ein Mieter auf einmal untertaucht, komme jedoch eher selten vor – doch selbst wenn der Fall eintritt, weiß der Fachmann, was zu tun ist.

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Michel Galka, Head of Marketing der Lagerbox Holding GmbH. Credit: Privat

„Das läuft wie bei der Wohnungsvermietung. Dann würden wir zuerst mit einem Mahnprozess starten“, erklärte Galka im Gespräch mit BERLIN LIVE. Und wenn sich die Person daraufhin immer noch nicht zurückmeldet? „Dann wird die Lagerbox entwertet“, so der Experte. Selbstverständlich aber erst, wenn alle Fristen abgelaufen sind.

Unternehmen öffnet Lagerbox nur im äußersten Notfall

Schnäppchen-Jäger dürften allerdings enttäuscht werden – denn anders als in den USA ist eine Versteigerung der Lagerbox in Deutschland verboten. Mit einem Durchsuchungsbeschluss kann der Raum jedoch von der Polizei durchsucht werden. „Wir würden den Raum nur im absoluten Notfall öffnen, beispielsweise bei Hochwasser“, stellte Galka klar.


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Doch auch dann werde vorab der entsprechende Mieter kontaktiert und anschließend die gelagerten Gegenstände in Sicherheit gebracht. Wie das Lagerbox-Team in solchen Fällen überhaupt in die Box kommt? „Bolzenschneider“, verriet Galka. Immerhin hat nur der Kunde selbst das Vorhängeschloss und den passenden Code parat. Das soll ja auch der Sinn der vertrauenswürdigen und sicheren Einlagerung sein.