Miete, Lebensmittel, Freizeitaktivitäten – das Leben ist in den vergangenen Jahren immer teurer geworden. Leider sind die Gehälter vieler nicht im gleichen Maß mitgewachsen und so gibt es viele Berliner, die sich mit einem Nebenjob Geld dazu verdienen.
Doch neben Kellnern und Kassieren gibt es auch noch eine andere Möglichkeit, die für viele in Betracht kommt: Das Verkaufen von getragenen Socken. Aber lohnt sich das? BERLIN LIVE hat mit einer Verkäuferin gesprochen.
Berlin: Monatseinkünfte im dreistelligen Bereich
Sara Lass, die eigentlich anders heißt, ist 27 Jahre alt. 2023 schloss sie ihr Studium ab und arbeitet seither als Data Analyst in Berlin. Eigentlich kein schlecht bezahlter Job, doch über einen Bekannten kam sie auf eine doch eher ungewöhnliche Nebentätigkeit, um das Gehalt aufzubessern: getragene Socken verkaufen.
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Anfangs sei das Geschäft sehr langsam angelaufen, erzählt sie. Man müsse sich erst einmal eingrooven und das Geschäft sowie die Kunden(wünsche) kennenlernen. Doch mit der Zeit wurde es immer besser.
Im Schnitt sei die 27-Jährige auf etwa 300 Euro im Monat gekommen. Wie in jeder Selbstständigkeit gab es aber auch hier bessere und schlechtere Monate.
Achtung! Auch das Finanzamt klopft an der Tür
„Die Preise sind sehr individuell und hängen stark davon ab, was sich der Kunde wünscht und wie hoch die Preisbereitschaft ist.“ Während manche sofort in die Verhandlung gingen, um den Preis zu drücken, würden ihn andere anstandslos akzeptieren.
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Ein Paar Socken ging meistens für 30 Euro über die digitale Ladentheke. Allerdings erweiterte sich Saras Sortiment auch mit der Zeit. „Ich habe gemerkt, dass viele Kunden auch an Höschen Interesse haben. Je nach Sonderwunsch habe ich sie später für 30 bis 100 Euro verkauft.“ Aber auch Kombipakete waren gefragt. Hier lag der Preis meist bei etwa 60 Euro.
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Doch was man nicht vergessen darf: Auch das Finanzamt möchte eine Scheibe abhaben. Matthias Steger, Vizepräsident des Steuerberaterverbandes Berlin-Brandenburg, erklärt: „Unabhängig von der Höhe der Einnahmen ist die Aufnahme eines (Neben-) Gewerbes spätestens einen Monat nach Aufnahme der Tätigkeit beim Finanzamt anzumelden.“
Zwar werden jährliche Einkünfte bis 820 Euro nur teilweise besteuert, doch wer das Gewerbe nicht anmeldet, muss mit Strafen rechnen. So drohe Verkäufern ein Zwangsgeldverfahren und in besonders schweren Fällen auch ein Bußgeld, so Steger.
Sara hat ihr Geschäft mittlerweile beendet. Für sie hat es sich gelohnt, besonders um sich Annehmlichkeiten wie Restaurantbesuche leisten zu können. Ihr Fazit: „Es gibt sicherlich Wege, mit denen man einfacher Geld verdienen kann. Aber wenn man den Kick mal ausprobieren möchte, dann ist der Verkauf von Unterwäsche sicherlich eine gute Möglichkeit.“