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Berlin: Innensenatorin feuert Sport-Staatssekretärin und erteilt ihr Hausverbot

In einem ungewöhnlich drastischen Schritt feuert Berlins Innensenatorin Iris Spranger Sport-Staatssekretärin Nicola Böcker-Giannini.

Berlin
© IMAGO/Bernd Elmenthaler

Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

Berlin ist nicht nur Deutschlands Hauptstadt, sondern auch die größte Stadt der Bundesrepublik. Im Jahr 2022 wohnten 3,75 Millionen Menschen hier. Die Tendenz ist steigend. Zudem kamen im gleichen Jahr rund 10 Millionen Gäste für insgesamt 26,5 Millionen Übernachtungen in die Hauptstadt.

Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) geht einen ungewöhnlich drastischen Schritt. Sie feuert die Sport-Staatssekretärin Nicola Böcker-Giannini (SPD).

Eine enge Vertraute von Franziska Giffey (SPD). Doch damit nicht genug. Spranger soll ebenfalls ihren IT-Zugang gesperrt und ihr Hausverbot erteilt haben.

Berlin: Ungewöhnlich drastischer Schritt

Laut einem Bericht des „Tagesspiegel“ sei diese Vorgehensweise sehr ungewöhnlich. Vor allem, da der Senat von CDU und SPD erst ein halbes Jahr im Amt ist. Sprangers Pressestelle äußerte sich zu dem Thema auf Nachfrage:

„Als Senatsverwaltung für Inneres und Sport lassen wir uns grundsätzlich nicht in Sachen etwaiger laufender Personalgespräche oder -Angelegenheiten ein.“ Eine offizielle Erklärung für die Kündigung lässt weiterhin auf sich warten.

Laut dem Tagesspiegel sei das Vertrauensverhältnis zwischen den beiden Frauen „nachhaltig gestört“. Spranger soll Böcker-Giannini bereits am Freitag den IT-Zugang gesperrt haben, sodass sie ihre Amtsgeschäfte nicht weiter ausüben konnte.

Am selben Tag soll Spranger ihr noch Hausverbot erteilt haben. Das sei ein ungewöhnlich drastischer Schritt. Bei der Kündigung handelt es sich höchstwahrscheinlich um eine fristlose Kündigung, denn für eine ordentliche Kündigung bedarf es einen Senatsbeschluss.

Das lässt die Sport-Staatssekretärin nicht auf sich sitzen

Böcker-Giannini lässt die Kündigung nicht auf sich sitzen und hat sich inzwischen einen Anwalt geholt. Bei dem Anwalt handelt es sich um Ralf Kleindiek, ehemaliger Chief Digital Officer im rot-rot-grünen Senat.

Er macht der Innensenatorin Spranger in einem Schreiben schwere Vorwürfe und behauptet, dass sie seiner Mandantin mit einer Strafanzeige gedroht habe. Außerdem hätte sie seiner Mandantin nicht das Ausführen der Dienstgeschäfte verboten dürfen, denn das sei nur „aus zwingenden dienstlichen Gründen“ durchsetzbar.


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Diese Gründe soll Spranger aber nicht genannt haben. „Meine Mandantin wird es nicht hinnehmen, dass ihre persönliche und berufliche Integrität durch das Vorgehen von Frau Innensenatorin Spranger beeinträchtigt wird“, so Kleindiek.