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Berlin: Stasi-Mitarbeiter nach 49 Jahren wegen Mordes angeklagt

Mord verjährt nicht. Wegen dieses Grundsatzes könnte bald ein fast 50 Jahre alter Fall in Berlin verhandelt werden.

Berlin
© imago images / Hoch Zwei Stock/Angerer

Berlin: Unfassbar, was hinter diesen Mauern geschah

Mord verjährt nicht. Das gilt auch dann, wenn der Staat, in dem der Mord begangen wurde, bereits seit vielen Jahren nicht mehr existiert. Daher wird es in Berlin bald zu einem Prozess gegen einen 79-Jährigen kommen.

Der arbeitete in der DDR für das Ministerium für Staatssicherheit, den als Stasi bekannten Unterdrückungsapparat der SED-Diktatur. In dieser Funktion erschoss er vor 49 Jahren einen Mann. Nun muss er sich vor Gericht für seine Taten verantworten.

Stasi-Mord an der Berliner Mauer

Rückblick: Am 29. März 1974 soll ein 38 Jahre alter Pole in der polnischen Botschaft in Berlin mit einer Bombenattrappe versucht haben, seine Ausreise nach West-Berlin zu erzwingen. Die Stasi habe daraufhin entschieden, dem Mann zum Schein dessen Ausreise zu genehmigen. Er wurde mit Ausreisedokumenten ausgestattet und zum Sektorenübergang an der Friedrichstraße gebracht.

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Doch es war nie geplant, den 38-Jährigen dort in die Freiheit zu entlassen. Stattdessen wurde der heute 79 Jahre alte Stasi-Mitarbeiter mit der sogenannten „Unschädlichmachung“ des Polen beauftragt. Und soll seinen Auftrag ausgeführt haben. Als der 38-Jährige am frühen Nachmittag des 29. März den letzten Kontrollpunkt passierte, soll der Stasi-Mann den Polen aus seinem Versteck heraus mit einem gezielten Schuss in den Rücken getötet haben.

Berliner Staatsanwaltschaft klagt Stasi-Schützen an

Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt bereits einige Jahre an diesem Fall. Im Jahr 2016 gab es dann einen ersten Durchbruch. In Stasiunterlagen wurden Hinweise gefunden. Zunächst ging man von dem Straftatbestand des Totschlags aus, dann wäre die Tat verjährt, nun aber hat man Anklage wegen heimtückischen Mordes erhoben.


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Der Prozess gegen den früheren Stasi-Mitarbeiter soll vor dem Landgericht Berlin erfolgen. Zunächst muss jedoch eine Kammer darüber entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird. Sollte das Gericht das Mordmerkmal der Heimtücke nicht sehen, dürfte der Prozess wohl platzen.