Die Mohrenstraße in Berlin-Mitte wird bald offiziell in Anton-Wilhelm-Amo-Straße umbenannt. Ein jahrelanger Rechtsstreit, ausgelöst durch eine Klage eines Anwohners, endete mit einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Das Gericht wies die Berufung ab, womit die Umbenennung rechtskräftig ist. Die Debatte um den Straßennamen hatte sich lange hingezogen.
Kontroverse um den Straßennamen in Berlin
Die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Mitte hatte bereits im August 2020 beschlossen, die Straße umzubenennen. Der Name „Mohrenstraße“ sei diskriminierend und schade Berlins Ansehen. Im April 2021 setzte das Bezirksamt die Entscheidung um. Anwohner klagten jedoch, da sie sich im Umbenennungsprozess nicht ausreichend einbezogen fühlten, scheiterten aber vor Gericht.
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Die Straße wird nach Anton Wilhelm Amo benannt, einem Philosophen afrikanischer Herkunft. Er wurde um 1703 im heutigen Ghana geboren und als Kind nach Deutschland verschleppt. Als erster bekannter Philosoph Westafrikas in Deutschland repräsentiert er eine wichtige Persönlichkeit der Berliner Geschichte. Auch die Berliner Verkehrsbetriebe planen, den zugehörigen U-Bahnhof umzubenennen.
Anton Wilhelm Amo und Berlins Geschichte
Das Oberverwaltungsgericht betonte, dass Straßenumbenennungen Allgemeinverfügungen „allein im öffentlichen Interesse“ sind. Klagen von Einzelpersonen unterliegen daher einer begrenzten gerichtlichen Kontrolle. Laut Gericht verletzt diese Namensänderung keine Rechte. Die richterliche Überprüfung ergab keine willkürliche Beeinträchtigung des Klägers. Damit bestand keine Grundlage für eine Berufung.
Der Rechtsstreit um die Mohrenstraße ist nun beigelegt. Mit der rechtskräftigen Entscheidung bekommt Berlin einen neuen Straßennamen und setzt ein Zeichen gegen Diskriminierung. Die Umbenennung wird auch symbolisch für Berlins Umgang mit seiner Kolonialgeschichte betrachtet.
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