Es war ein echter Schock, weil dieses Schicksal jeden hätte treffen können. Im vergangenen November wurde eine 56 Jahre alte Frau im Berliner Bezirk Neukölln von einem SUV angefahren, rund 500 Meter mitgeschleift und getötet. Rettungskräfte konnten ihr nicht mehr helfen.
Nun wurde der Fall vor dem Amtsgericht Tiergarten verhandelt. Der Fahrer des SUV wurde dabei wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Die Strafe setzte der Richter im unteren Bereich an.
Berlin: Tödlicher Vorfall vor Gericht
Der Vorfall ereignete sich am Abend des 17. November auf der Marienfelder Chaussee in Neukölln. Gegen 19 Uhr verließ der 36 Jahre alte Autofahrer mit seinem SUV einen Parkplatz. Dabei hatte er offenbar eine Fußgängerin übersehen und sie mit seinem Auto mitgeschleift.
Der 36-Jährige sei „einen Moment beim Abbiegen unaufmerksam gewesen“, sagte der Vorsitzende Richter nun zum Abschluss der Verfahrens. Nach einem Gutachten hätte er die Frau „sehen können und müssen“. Der Autofahrer aber habe von rechts keinen Verkehr erwartet und sich auf die linke Seite konzentriert – ein „kurzfristiges Fehlverhalten“, so der Richter.
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Der Angeklagte bedeutete, er könne sich bis heute nicht erklären, wie die Frau unter sein Auto gekommen sei. Auch seine Frau als Beifahrerin und seine beiden Kinder auf der Rückbank hätten die Fußgängerin nicht gesehen, gab er an. Die Familie wurde erst auf die aufmerksam, als es „seltsame Geräusche“ gegeben hätte. Er habe gestoppt und die Frau unter dem Auto entdeckt.
Berlin: Frau wurde mitgeschleift und erstickte
Laut Gutachten soll es an der Beifahrerseite des SUV zu einem „Erstkontakt“ mit „Minimalanprall“ gekommen sein. Die Fußgängerin sei unter das Auto geraten, eingekeilt und mitgeschleift worden. Wegen der Krafteinwirkung durch das Fahrzeug sei sie erstickt.
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Der Richter am Berliner Amtsgericht verurteilte den Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung. Laut Strafgesetzbuch steht darauf eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Das Gericht entschied sich für letzteres und damit das untere Ende des Strafrahmens. Der Angeklagte wurde zu 90 Tagessätzen von je 30 verurteilt. Der Anwalt hatte einen Freispruch gefordert. Er argumentierte, der Fahrer könne die Frau auch nicht gesehen haben, da nicht auszuschließen sei, dass diese sich gerade gebückt habe. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.