Mitte Juni versetzte eine Schreckensnachricht Berlin in einen Schockzustand. Ein Mann, der zwei Menschen ermordet hat und schon seit Mitte der 1990er-Jahre einsitzt, ist nach einem Freigang nicht mehr in die JVA Tegel zurückgekehrt.
Er war zwei Tage auf der Flucht bevor ein Tipp aus der Bevölkerung half, den Flüchtigen in Brandenburg zu fassen. Doch schon am Samstag (29. Juni) die neue Horror-Nachricht: Ein Vergewaltiger konnte aus der Sicherheitsverwahrung fliehen!
Berlin: Verurteilter Straftäter konnte fliehen
Wie die Berliner Justiz-Senatsverwaltung mitteilte, war der 57-jährige verurteilte Vergewaltiger Andreas K. seit Samstagnachmittag (29. Juni) gegen 17 Uhr auf der Flucht! Der Mann wurde 2010 wegen Körperverletzung und Vergewaltigung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Strafe hat er bis 2015 abgesessen, doch seitdem ist er noch in Sicherheitsverwahrung in der JVA Tegel untergebracht.
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Im Rahmen dessen sei es ihm bereits regelmäßig erlaubt gewesen, die JVA zu verlassen. „Die insgesamt 42 Ausführungen liefen alle unbeanstandet ab“, so die Senatsverwaltung weiter. Als er am Samstag, begleitet von zwei Justizbeamten seine Mutter in Berlin-Neukölln besuchte, geschah es! Der Mann konnte den Beamten entkommen.
Fahndung der Polizei erfolgreich
Die Fahndung der Polizei führte eine knappe Woche später zum Erfolg. Am Freitag (5. Juli) konnte Andreas K. festgenommen werden. Die Beamten hatten sich mit zwei Fotos des 57-Jährigen an die Öffentlichkeit gewandt. Wie die Berliner Polizei berichtete, sei er in der Wohnung seiner Mutter angetroffen worden, aus der er am Samstag geflohen war.
„Ich bin erleichtert und froh, dass der entlaufene Insasse gefasst werden konnte. Jede Minute auf freiem Fuß ist eine Minute zu viel“, erklärte Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU). Sie wolle den Fall zum Anlass nehmen, die Bedingungen von begleiteten Ausführungen zu überprüfen.
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Anders als die Haft ist die Sicherungsverwahrung keine Strafe. Sie dient dazu, die Allgemeinheit vor den Tätern zu schützen, die ihre Strafe bereits verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten. Es gilt daher höchste Vorsicht! (mit dpa)