Die Polizei wird immer wieder mit Rassismusvorwürfen konfrontiert. Seien es rechtsextreme Chatgruppen oder auch ein besonders hartes Vorgehen gegen Menschen mit Migrationsgeschichte. Auch in Berlin ist das der Fall.
Das zeigt ein neuer brisanter Fall vor dem Amtsgericht Tiergarten.
Berliner Polizei: Kein Einzelfall?
Die Polizei in Berlin und allen anderen Bundesländern sollte eigentlich nicht zwischen Hautfarben und Staatsangehörigkeiten unterscheiden. Doch in der Praxis gibt es immer wieder Fälle, in denen eindeutig klar wird, dass das nicht der Fall ist.
Dass sich der Rassismus aber nicht nur gegen Bürger richtet, sondern auch gegen Kollegen, ist ein Phänomen, das man so nicht so oft hört.
Polizeianwärterin wegen drei Fällen vor Gericht
Wie die Generalstaatsanwaltschaft Berlin am Dienstag (21. Mai) mitteilte, soll sich eine Polizeianwärterin gegenüber eines Kollegen, mehrfach beleidigend geäußert haben. Er selbst ist eine Person of Color. Sie muss sich nun wegen Beleidigungen in zwei Fällen und wegen Volksverhetzung in einem Fall vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten.
Konkret gehe es darum, dass die Angeklagte „im Juli 2023 ihren 32-jährigen Kollegen mit der Äußerung, dass er ‚Sitz machen‘ solle beleidigt“ habe . Im August 2023 sagte sie darüber hinaus zu ihm, „dass er asozial sei und Deutsch lernen solle“, so die Generalstaatsanwaltschaft.
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Im gleichen Monat soll die heute 35-Jährige vor weiteren Polizeianwärtern „in Richtung des Geschädigten ihre Fäuste in Richtung ihrer Achseln bewegt und dadurch ‚Affengestiken’“ nachgemacht haben. Dabei habe sie ihren Mund kreisrund geformt und ‚Affenlaute‘ von sich gegeben.“
Durch die Geste hat sie sich eine Bevölkerungsgruppe verächtlich gemacht. Das Vertrauen in die Rechtssicherheit könne so empfindlich gestört werden.