Veröffentlicht inAktuelles

Letzte Generation: Aktivistin muss in Knast – ihre Aktionen hatten es in sich

Eine Aktivistin der Letzten Generation wurde jetzt zu einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt. Sie war an mehreren Straftaten beteiligt.

Letzte Generation
© IMAGO/Seeliger

Das ist die „Letzte Generation“

Aktivisten der Letzten Generation hielten in den letzten Jahren das Land auf Trab. Mit Straßenblockaden, Farbattacken und weiteren Aktionen lösten sie regelmäßig große Kontroversen aus und zogen den Ärger vieler Bürger auf sich.

Ein Mitglied der Letzten Generation musste sich jetzt vor Gericht verantworten und bald wohl eine Strafe im Gefängnis absitzen. Die Strafe wurde von den Richtern ohne Bewährung verhängt.

Letzte Generation: So lange muss eine Aktivistin ins Gefängnis

32 Jahre alt ist eine Aktivistin der Letzten Generation, die vom Amtsgericht Tiergarten wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Nötigung und Sachbeschädigung zu einem Jahr und vier Monaten Gefängnis verurteilt wurde, berichtet der RBB. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.

+++ Letzte Generation: Nach Farbattacke aufs Brandenburger Tor – Urteil macht fassungslos +++

Aber was hat die Frau getan, dass sie in den Knast muss? Eines ist klar: Ihre Vita hat es in sich. Die Aktivistin klebte sich allein zwischen Oktober 2022 und Februar 2023 fünfmal auf die Fahrbahn in Berlin und sorgte so gemeinsam mit ihren Mitstreitern für Straßenblockaden.

Frau wurde bereits zuvor zu Geldstrafen verurteilt

Darüber hinaus war sie außerdem an der Farbattacke auf das Bundesverkehrsministerium im März 2023 beteiligt. Im April 2023 soll die Frau außerdem das Schaufenster eines Geschäftes am Ku’damm besprüht haben.

An weiteren Straftaten soll sie ebenfalls beteiligt gewesen sein. Die 32-Jährige wurde daher bereits in der Vergangenheit von Gerichten in Berlin und Hamburg zu Geldstrafen verurteilt. Im aktuellen Prozess berücksichtigen die Richter diese bei der Gesamtstrafe allerdings nicht, so der RBB.


Mehr News aus Berlin:


Dass die Frau zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde, ist durchaus ungewöhnlich. In der Vergangenheit gab es nämlich nur wenige Fälle von Mitgliedern der Letzten Generation, in denen die Richter eine solche Strafe verhängten.