Die Mieten steigen in Berlin seit Jahren. Wer in der Hauptstadt eine Bleibe sucht, erntet im Freundeskreis meist mitleidige Blicke. Denn gerade in den gefragteren Gegenden gibt es kaum Angebote – und die sind meist richtig teuer.
Umso mehr verwundert es, wenn Wohnungen leerstehen. Auch in den beliebtesten Kiezen kommen einige Unterkünfte über Jahre nicht auf den Markt. BERLIN LIVE hat nachgefragt, ob dahinter mitunter Methode steckt.
Miete in Berlin: Darum gibt es so viel Leerstand
Hinter leeren Wohnungen stecken sehr unterschiedliche Gründe, berichtet Wibke Werner, Vorsitzende des Berliner Mietervereins: „Einige Wohnungsunternehmen halten leere Wohnungen zum Beispiel als potenzielle Umsetzwohnungen für Mieter in anderen Häusern vor, in denen Modernisierungen durchgeführt werden.“ Zusätzlich sorge der Handwerkermangel dafür, dass Wohnungen in schlechtem Zustand nicht modernisiert werden können.
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Steht eine Wohnung Mietern in Berlin nicht zur Verfügung, muss der Eigentümer dafür eine Genehmigung beantragen. Die Prüfungen brauchen Zeit – doch hier sieht die Expertin gegenüber BERLIN LIVE wenig Spielraum für Missbrauch: „Wenn eine Leerstandgenehmigung beziehungsweise ein Negativattest beantragt wird, befindet sich der Eigentümer zumindest bereits im Kontakt mit dem Bezirksamt und muss sich erklären.“ Außerdem drohen Bußgelder.
Zu wenig Abschreckung?
Doch die scheinen kaum zu fruchten: „Es gibt Fälle, in denen dieses Bußgeld regelmäßig gezahlt und der Leerstand trotzdem nicht beendet wird.“ Viel zu viele schwarze Schafe seien den Behörden zudem gar nicht bekannt: „Ein größere Anzahl an Wohnungen dürfte leer stehen, ohne dass das zur Kenntnis des Bezirksamts gelangt.“ Die Ahndung ordnungswidriger Zweckentfremdungen falle so besonders schwer – schlechte Nachrichten für die Mieter in Berlin.
Der Leerstand in Berliner Mietwohnungen hat also vielfältige Gründe. Die mutwillige Überschwemmung der Behörden mit Anträgen gehört aber offenbar nicht dazu. „Das Problem würde ich eher bei den Fällen sehen, die Wohnungen leerziehen und leer stehen lassen, ohne die entsprechende Genehmigung beim Bezirksamt einzuholen“, lautet Werners Fazit.