Nun ist es also tatsächlich so gekommen. Die verhunzte Doppelwahl vom 26. September bekommt ihr zweites Nachspiel. Erst im Februar musste die Berliner Abgeordnetenhauswahl wiederholt werden. Nun steht die nächste Wiederholung an.
Das Bundesverfassungsgericht Berlin hat entschieden, dass auch Teile der Berliner Bundestagswahl wiederholt werden müssen. Das könnte den Bundestag noch einmal verändern.
Berlin: Wahl-Chaos führt zu zweiter Wiederholung
Eigentlich war das Chaos abzusehen. Denn in Berlin sollten am 26. Dezember nicht nur das Abgeordnetenhaus, der Bundestag und Bezirksverordnetenversammlungen gewählt werden. Auch ging es um einen Volksentscheid zur Vergesellschaftung von Wohnungen. Zeitgleich wurde zudem der Berlin-Marathon ausgetragen, was den Verkehr in der Innenstadt deutlich einschränkte. Nach 18 Uhr gab es noch lange Schlangen vor den Wahl-Lokalen.
Am Ende klappte das Mammut-Vorhaben nicht. Im Februar 2023 wurde die Berlin-Wahl komplett wiederholt. Nun muss nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes auch die Bundestagswahl wiederholt werden. Zumindest zum Teil. Die Wahl müsse in 455 Wahlbezirken und den zugehörigen Briefwahlbezirken wiederholt werden, sagte die Vorsitzende Richterin Doris König.
Berlin: Wahl-Wiederholung am 11. Februar?
Die Bundesregierung aus SPD, FDP und Grünen hatte zunächst im Bundestag beschlossen, dass nur in 327 der 2256 Wahlbezirken die Wahl wiederholt werden muss. Dagegen hatte die Unionsfraktion Beschwerde eingelegt. Das Verfassungsgericht hat nun in einigen weiteren Wahlbezirken die Neuwahl angeordnet.
Für die Union ist das ein Sieg. Sie will die Teilwiederholung zu einer Abstimmung über den Kurs der Bundesregierung machen. „Wir möchten der Ampel-Regierung ein Stoppschild zeigen, dass das so nicht weitergehen kann“, so CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann. Deutschland könne nicht zwei Jahre in dieser Form weiter regiert werden.
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Zustimmung kommt auch von der Hauptstadt-CDU. „Wir wollen in Berlin den Anfang vom Ende dieser Bundesregierung einläuten“, sagt Generalsekretärin Ottilie Klein. Die Wiederholungswahl sei eine Chance für die Berliner, die Politik der „notorisch zerstrittenen“ Bundesregierung zu bewerten.
Die Teilweise-Wiederholung der Bundestagswahl muss nun bis spätestens zum 11. Februar durchgeführt werden. Der offizielle Wahltermin muss allerdings noch verkündet werden. Wer dann wieder an die Urne treten muss, wird per Brief benachrichtigt werden. (mit dpa)