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Berlin: Mord an Gastronomin war wohl Femizid – hierhin soll der Täter geflohen sein

Im Fall der ermordeten 61-Jährigen in Schöneberg handelt es sich offenbar um einen Femizid. Der Verdächtige könnte sich im Ausland aufhalten.

Frau (61) in Schöneberg tot aufgefunden - Mordkommission ermittelt

Noch immer schockt der Fall nicht nur Berliner Gastro-Szene. Siliya R. (61) wurde am vergangenen Freitag (18. August) tot im Stadtteil Schöneberg aufgefunden. Ihre blutverschmierte Leiche lag in einem Hausdurchgang in der Fuggerstraße. Angehörige waren schnell vor Ort, doch vom Täter fehlte jede Spur.

Inzwischen ist klar: Dringend tatverdächtig soll der Ex-Freund der Thai-Art-Gastronomin sein. Schon vor der Bluttat soll sie in ständiger Angst vor ihm gelebt haben. Bei ihrem letzten Treffen stach er dann zu. Alle Parameter der Tat sprechen derzeit für einen Femizid.

Mord in Berlin offenbar ein Femizid

Von einem Femizid ist dann die Rede, wenn Frauen oder Mädchen aufgrund ihres Geschlechts getötet werden. Dabei geht es oft auch um die Aufrechterhaltung einer Machtposition eines Mannes gegenüber einer Frau. Besonders häufig werden sie von Partnern oder Ex-Partnern verübt. So wie ganz offenbar auch im Fall der Gastronomin Siliya R.

Denn wie die „BZ“ berichtet, soll der Ex der Gastronomin hinter der Bluttat stecken. Der soll die Trennung nicht verkraftet haben und noch um ein Gespräch gebeten haben. Weil das nicht verlaufen sein soll, wie er es sich vorstellte, soll er eine Flasche, die er dabei hatte, an einer Wand zerschlagen und seiner Ex damit die Kehle durchgeschnitten haben. Die Denkweise „Wenn ich dich nicht haben kann, soll dich keiner haben“ findet sich immer wieder bei Femiziden.

Mord in Berlin: Beziehungstat rückte schnell in den Fokus

Recht schnell war nach dem gewaltsamen Tot von Siliya R. von einer Beziehungstat ausgegangen worden. Da der Gastronomin weder Wertsachen noch Geld gestohlen worden sind, konnte ein Raub ausgeschlossen werden.


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Die Berliner Polizei soll inzwischen auch gegen den Ex-Freund von Siliya R. ermitteln. Das Problem: Der soll die türkische Staatsbürgerschaft besitzen und sich in die Türkei abgesetzt haben. Unter diesen Voraussetzungen dürfte sich eine Auslieferung des mutmaßlichen Mörders mehr als schwierig gestalten.