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Berlin: Autofahrer aufgepasst! Jetzt drohen hohe Bußgelder

In Berlin ist Winter und dieser bringt so manche Gefahren mit ich. Besonders Autofahrer sind jetzt gefragt!

Schnee in Berlin.
© IMAGO/Stefan Zeitz

5 Tipps für den Wintereinbruch

Schnee und Eis haben in Berlin Einzug gehalten. Das bedeutet für alle Verkehrsteilnehmer – egal ob Fußgänger, Fahrradfahrer oder Nutzer der öffentlichen Verkehrsmittel – ein erhöhtes Sicherheitsrisiko!

Und auch die Autofahrer sind in dieser Jahreszeit besonders gefragt! Derzeit wird es spät hell und früh dunkel. Das heißt, dass viele Autofahrer im Winter hauptsächlich im Dunkeln unterwegs sind und das birgt einige Gefahren. Neben einer erhöhten Alarmbereitschaft beim Fahren selbst gibt es jedoch weitere Aufgaben die Autofahrer bei Schnee und Eis zukommen. Sollten sie diese nicht erfüllen, drohe teils hohe Bußgelder!

Berlin: Sommerreifen im Winter?

Die wohl bekannteste Aufgabe für Berlins Autofahrer sollte bereits vor Einbruch des Winters erledigt sein. Denn in Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht. Sie besagt, dass im Winter Winterreifen am Auto aufgezogen sein müssen. Besonders wichtig sind diese bei Reif- und Eisglätte, Schnee, Schneematsch und Glatteis. Sommerreifen sind dann strikt verboten. Das bedeutet auch, dass wenn es im Frühling schneit, die Winter aufgezogen werden müssen. Und gibt es in Berlin einen milden Winter ohne Schnee, Eis und Glätte dürfen die Sommerreifen drauf bleiben.

Wer bei Winterwetter mit Sommerreifen erwischt wird, muss 60 Euro bezahlen. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg. Behindert man andere (etwa weil das Auto im Verkehr liegen bleibt), steigt das Bußgeld auf 80 Euro. Wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, sind 100 Euro fällig.

Autoscheibe freikratzen

Nur ein kleines Sichtfenster in der vereisten Scheibe freizukratzen, reicht nicht aus. Es gilt, dass alle Scheiben großflächig von Eis und Schnee befreit werden müssen, damit die Sicht nicht behindert wird. Das gilt übrigens auch für Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten. Wer sich daran nicht hält, muss mit zehn Euro Geldbuße rechnen. Und ein verschneites Kennzeichen bringen den Berlinern und allen Deutschen weitere fünf Euro Strafe ein. Auch Schnee von Dach und Motorhaube entfernen gehören hier dazu! Wer das nicht macht, kann mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen.

Wer seine Zeit gerne nutzt und während dem Freikratzen der Scheiben schon einmal das Auto warmlaufen lassen will tut Unrecht. Denn im Stand den Motor warmlaufen zu lassen ist verboten, denn es macht unnötigen Lärm und belastet die Umwelt. Wer dabei erwischt wird, zahlt bis zu 80 Euro.

Abblendlicht anschalten

Bei Nebel, Regen oder Schnee genügt das Tagfahrlicht nicht. Es gilt, das Abblendlicht anzuschalten. Wer das vergisst, bezahlt außerorts 60 Euro, außerdem kommt ein Punkt in Flensburg hinzu. Innerorts liegt das Bußgeld bei 25 Euro.


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Falsches Kennzeichen

Besondere Autos wie Oldtimer, Motorräder und Wohnmobile sind meist nur bei schönem Wetter unterwegs und deshalb oft mit Saisonkennzeichen versehen. Dieses Kennzeichen gilt nur während eines bestimmten Zeitraums, den der Fahrzeughalter festlegt. Außerhalb dieses Zeitraums ruht die Kfz-Versicherung. Das Fahrzeug darf dann nicht in der Öffentlichkeit fahren oder parken. Bei Missachtung droht ein Bußgeld von bis zu 50 Euro.