Fahrten mit den Öffis der BVG gehören in Berlin für die meisten Menschen zum Alltag. Während ein Großteil davon reibungslos und ohne Zwischenfälle abläuft, kommt es wie in jeder Großstadt auch hier immer wieder zu Zwischenfällen. Nicht selten rückt dann sogar die Polizei an. Sofern sie gerufen wird.
Denn häufig wissen Betroffene oder Augenzeugen der Taten in der Situation nicht, wie sie am besten handeln sollten. Nicht selten steht man auch unter Schock und dann ist es umso schwerer unter den Umständen die richtige Entscheidung zu treffen. Das wird auch nicht anders sein, wenn ein Fahrgast heimlich andere Menschen in den Öffis filmt. Schnell entsteht ein ungutes Gefühl. Aber was können Betroffene in einem solchen Fall tun?
Betroffene berichtet von Erlebnis in Berlin
Zugegeben, jeder, der in Berlin regelmäßig mit den Öffis unterwegs ist, wird schon unangenehme Situationen erlebt haben. Randale, sexuelle Belästigung und körperliche Auseinandersetzungen stehen nämlich leider auch dort an der Tagesordnung. Und offenbar auch das Filmen von anderen Fahrgästen ohne deren Zustimmung. Gegenüber dem „RBB“ berichtet ein Mädchen von ihrem Erlebnis.
Schon zwei Mal wurde sie heimlich von einem Fremden in den Öffis gefilmt. Einmal in einem Regionalzug und das andere Mal in der U6. Für die 17-Jährige „eine überfordernde Situation“. Beim ersten Mal habe sie, als sie dies bemerkte, „angefangen zu zittern“ und „danach auch geweint“. Absolut unverständlich aus Sicht des Mädchens, dass niemand in dem vollen Zug etwas unternahm. „Jeder hat es mitbekommen, keiner hat irgendwas gesagt“, schildert sie das Verhalten der anderen.
BVG: Heimlich gefilmt, aber was tun?
Doch wie sieht die Rechtslage aus? Dürfen einfach Fremde andere Fahrgäste filmen? In den Verkehrsmitteln der BVG nicht. Wie der „RBB“ schreibt, ist sowohl für Privatpersonen als auch die Presse eine schriftliche Genehmigung durch die Pressestelle erforderlich, um Aufnahmen in den Öffis anfertigen zu dürfen. Etwas anders sieht das Ganze bei der S-Bahn Berlin aus. Denn dort sind private Aufnahmen zulässig. Allerdings nur, wenn die Persönlichkeits- und Datenschutzrechte von Mitarbeitenden und Fahrgästen gewahrt werden.
Wenn Personen feststellen heimlich gefilmt zu werden, gibt es einige Möglichkeiten, was dagegen getan werden kann. Dem „RBB“ erklärte eine Sprecherin der Berliner Datenschutzbeauftragten, man könne die filmende Person darauf hinweisen oder auch weggehen. Eine andere Vorgehensweise? Einfach sein Handy zücken und zurück filmen. Außerdem besteht die Option, den Sicherheitsdienst über den Vorfall zu informieren. Hilflos ist also niemand einer solchen Situation ausgesetzt.
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Die 17-Jährige, die es schon selbst erleben musste, wünscht sich hingegen etwas anderes. Aus ihrer Sicht sollten Fahrgäste einschreiten und darauf aufmerksam machen, wenn andere Personen in den Öffis gefilmt werden.