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Flughafen BER: Betrieb eingestellt – der Grund ist ernst

Nach einer weltweiten IT-Panne kam es am Flughafen BER zu einer weiteren Betriebseinstellung. Der Grund ist ernst!

Flughafen BER
© imago images / A. Friedrichs

Flughafen BER: IT-Chaos zum Ferienstart

Das sagen die deutschen Passagiere zur IT-Panne am BER.

Vergangene Woche sorgte ausgerechnet zum Beginn der Sommerferien eine IT-Panne weltweit für Chaos. Vor allem an Flughäfen konnten Flugzeuge weder landen noch starten. Auch am Flughafen BER sorgte die Panne für Chaos. Fluggäste mussten stundenlang warten. Erst am Samstag kehrte allmählich wieder Normalität am Flughafen ein.

Dann am Sonntag der Schock für viele Fluggäste. Der Betrieb am BER musste erneut eingestellt werden. Wieder mussten die Reisenden mit Verzögerungen und Problemen kämpfen. Schuld war dieses Mal aber keine weltweite IT-Panne, sondern ein völlig anderes Ärgernis.

Flughafen BER: Darum wurde der Betrieb eingestellt

Am Sonntag (21. Juli) musste der Flugbetrieb am Flughafen BER um 19 Uhr eine Dreiviertelstunde aus Sicherheitsgründen eingestellt werden. Grund war eine Gewitterwarnung. „Wir dürfen, wenn es ein Gewitter innerhalb von fünf Kilometern im Radius des Flughafens gibt, keine Abfertigungen durchführen, um das Personal auf der Fläche zu schützen“, erklärte ein BER-Sprecher. „Das war aber relativ schnell wieder behoben und hatte keine größeren Folgen.“


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Im Juni und Juli habe es demnach in diesem Jahr schon überdurchschnittlich viele Gewitter in der Region gegeben. Zum Leitragen der Fluggäste, die dann wegen Verspätungen oder Ausfällen am BER ausharren müssen. Nach der kurzzeitigen Unterbrechung des Flugbetriebs ging es aber wieder ohne Probleme weiter.

Das musst du bei einem Flugausfall beachten

Der ADAC informiert, dass man bei einem Flugausfall wählen könne, ob die Ticketkosten für den nicht durchgeführten Flug erstatten werden sollen oder eine ersatzweise Beförderung von der Airline zu einem späteren Zeitpunkt infrage komme.


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Während der Wartedauer am Flughafen seien die Airlines zu einer Verpflegung der Fluggäste verpflichtet. Ist etwa eine Übernachtung notwendig, weil der Ersatzflug beispielsweise erst am nächsten Tag geht, müsse sich die Airline auch um ein Hotel sowie den Transfer dorthin kümmern.

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