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BVG: Öffis als Hotspot für Gewalt – Polizei kontert mit heftiger Forderung

Die Sicherheitslage in den Öffis der BVG spitzt sich immer weiter zu. Die Polizei fordert nun eine drastische Maßnahme.

BVG
© IMAGO/Sabine Gudath

BVG: Mit den Berliner Öffis durch den Großstadt-Dschungel

Egal ob mit U-Bahn, Bus oder Tram – die Berliner Verkehrsbetriebe bringen jährlich über 700 Millionen Fahrgäste an ihr Ziel.Dafür muss man ganz schön gut vernetzt sein.

Anfang September machen erschreckende Zahlen die Runde! 2023 gab es im Vergleich zum Vorjahr neun Prozent mehr Straftaten in den öffentlichen Verkehrsmitteln der BVG. Im Schnitt kommt es zu 40 Delikten pro Tag – von Körperverletzungen und Diebstählen bis hin zu Sexualdelikten.

Die Polizei tut ihr möglichstes, die Straftaten aufzuklären. Doch ein entscheidendes Mittel fehlte bislang. Sehr zum Ärger der Beamten!

BVG: Erschreckende Sicherheitssituation

Die Berliner Verkehrsbetriebe befördern täglich hunderttausende Menschen. Leider kommt es dabei immer wieder zu Übergriffen. Laut der „BZ“, der der BVG-Sicherheitsbericht von 2023 exklusiv vorliegt, ist allein die Zahl der sogenannten physischen Delikte 2023 so hoch – wie in den letzten zehn Jahren zuvor nicht.

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Um diese aufzuklären, kann die Polizei Überwachungsmaterial aus den Bussen, Bahnen und Bahnhöfen anfordern. Diese Bilder können entscheidend dabei helfen, Täter zu überführen.

Doch aufgrund von Datenschutzvorgaben dürfen die Aufnahmen nur 48 Stunden lang gespeichert werden. Ein Dorn im Auge der BVG, die sich längere Speicherzeiten wünscht. Auch die Beamten kommen durch dieses kurze Zeitfenster an ihre Grenzen.

Täter werden vom Gesetz geschützt

Laut dem Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Stefan Weh, zeigen „die neuen Zahlen sehr deutlich, dass der ÖPNV nach wie vor ein Kriminalitäts-Hotspot ist, weil Straftäter hier viele Tatgelegenheiten bekommen und die gesetzlichen Regularien sie leider immer noch vor effektiver Verfolgung bewahren.“ Er könne nicht nachvollziehen, warum man sich sperrt, die Speicherung der Aufnahmen nicht über die 48 Stunden hinaus zu ermöglichen.

Anders sieht das Martin Matz, SPD-Sicherheitsexperte. Gegenüber der „BZ“ erklärt er: „48 Stunden ist eine angemessene Frist, innerhalb derer vor allem gravierende Gewalttaten gemeldet werden sein sollten.“ Das sei auch wichtig, da die Zeugenaussagen der Betroffenen in diesem Zeitraum noch möglichst frisch seien.


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Aus Sicht der Polizei sieht das in der Praxis aber ganz anders aus. Denn verängstigte Menschen brauchen häufig einen Moment, bevor sie sich an die Behörden wenden. „Viele Taten werden durch Betroffene erst Tage später oder per Internetwache angezeigt, so dass die Frist verstrichen ist, ehe die Anzeige bearbeitet werden kann.“

Helfen könnte hier nicht nur die Verlängerung der Speicherzeiten, sondern auch der Einsatz von modernster Technik. „Ehrlich gesagt gibt es keinen besseren Ort, um mal ein Pilotprojekt in Sachen KI zu typischen Verhaltensmustern von Tätern zu starten“, so Weh in der Mitteilung. Dies könnte die Polizei erheblich unterstützen. Ob ein solches Projekt bereits in Planung ist, ist aktuell nicht bekannt.