In den vergangenen Monaten häuften sich die Nachrichten von Ausbrüchen aus den Berliner Gefängnissen. Mitte Juni konnte ein verurteilter Doppelmörder bei einem Freigang fliehen, Ende Juni dann auch noch ein Vergewaltiger – ebenfalls beim Freigang.
Glücklicherweise konnten beide Täter wieder geschnappt werden, doch für 59 weitere Mörder sieht die Lage ganz anders aus. Sie sind auf freiem Fuß!
Berlin: Dutzende Mörder laufen frei herum
Das Sicherheitsgefühl vieler Berliner ist gering. Ob in verlassenen U-Bahnhöfen oder nachts in dunklen Seitenstraßen, viele haben das Gefühl, die Gefahr lauere überall. Neueste Zahlen des Senats könnte sie nun noch weiter aufschrecken.
+++ BVG vor dem Kollaps? Politiker mit Hiobsbotschaft +++
Denn wie die „BZ“ berichtet, sind aktuell 59 verurteilte Mörder und 57 dringend Tatverdächtige, die eigentlich bereits in U-Haft sitzen müssten, weiterhin in Freiheit.
„Ich frage mich, wie sie nachts ruhig schlafen können“
Immerhin: Sie alle werden mit einem Haftbefehl gesucht. Das trifft aber auch auf viele andere straffällig gewordene Menschen zu. Anfang Juli waren in Berlin 8581 Haftbefehle offen. 2023 waren es im gleichen Monat dagegen nur 7953.
Den Rechtsexperten der Linken, Sebastian Schlüsselberg, schockieren diese Zahlen. Gegenüber der „BZ“ sagt er: „Es ist alarmierend, dass sich die Zahl der offenen Haftbefehle noch weiter erhöht hat. Ich frage mich, wie Justizsenatorin Badenberg und Innensenatorin Spranger nachts ruhig schlafen können, während Mörder und Totschläger, Räuber und Diebe frei herumlaufen.“ Für ihn leide die Durchsetzung des Rechtsstaates unter dem schwarz-roten Senat.
Doch wie kann es sein, dass die Täter noch auf freiem Fuß sind?
Mehr News aus Berlin:
Laut dem Rechtsexperten der CDU, Sven Rissmann, gäbe es Fälle, bei denen verurteilte Mörder nicht sofort in die JVA müssen, solange das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Er erklärt: „Verurteilte Straftäter können zum Beispiel wegen Krankheit nach Hause gehen, oder wenn die U-Haft zeitlich überzogen wurde. Dann gibt es eine schriftliche Ladung zum Haftantritt.“ Bei hochgefährlichen Straftätern würde man dann Zielfahnder einsetzen.
Bei den übrigen verzichtet man darauf – zum Nachteil der Bürger.