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Berlin: Agenten undercover – DARÜBER können sie im Privatleben nicht selbst entscheiden

Berliner Verfassungsschützer und einige Polizisten dürfen seit einiger Zeit in ihrem Privatleben nicht mehr frei über alles entscheiden.

Berlin
© IMAGO/Marius Schwarz

Sicherheit für Berlin: Polizei, Feuerwehr und Co.

Sie sollen in Berlin für Sicherheit sorgen: Polizei, Feuerwehr und Co. Bei der Berliner Polizei sind derzeit über 27.000 Bedienstete beschäftigt. Jeden Tag gehen über den Notruf 110 in der Einsatzleitzentrale 3.700 Anrufe ein. Das sind 1,34 Millionen Anrufe im Jahr.

Die Berliner Polizei macht einen wichtigen und unverzichtbaren Job. Tausende Beamte stellen jeden Tag sicher, dass in der Hauptstadt Recht und Ordnung herrschen und sich an bestehende Gesetze gehalten wird.

Sowohl auf den Straßen als auch in den Büros gehen zahlreiche Personen diesem Vorhaben nach. Entsprechend verfügen sie teils auch über hochbrisante sicherheitsrelevante Informationen, die unter keinen Umständen nach außen gelangen dürfen. Um dies auch wirklich sicherstellen zu können, gelten für einige Beschäftigte sogar strenge Regeln für ihr Privatleben.

Berlin: Dafür brauchen Verfassungsschützer und einige Polizisten eine Genehmigung

Dass Polizisten in Berlin keinen einfachen Job haben, dürfte jedem bewusst sein. Verbale, aber auch körperliche Angriffe auf Beamte gehören leider meist zum beruflichen Alltag dazu. Ein Umstand, mit dem sich die meisten der Ordnungshüter aber abfinden. Das bringt der Beruf eben mit sich, dürfte sich manch einer denken.

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Ob sie mit gleichem Verständnis auch diese Neuerung aufnehmen werden? Eine am 1. Mai erlassene Dienstanweisung regelt von nun an, wo bestimmte Polizisten und Verfassungsschützer nur mit ausdrücklicher Genehmigung Urlaub machen dürfen. In welchen Ländern sie sich also privat aufhalten, können sie nicht mehr frei entscheiden.

Auch dafür gibt es neue Regeln

Grund dafür ist laut „BZ“ vermutlich die veränderte Sicherheitslage auf der Welt, die das Landesamt für Verfassungsschutz in Berlin zu dieser neuen Regelung bewegte. Die Dienstanweisung umfasst unter anderem mehrere Risikoländer wie beispielsweise China, Iran, Ukraine, Algerien und Libanon, in die einige Beamte nur nach vorheriger Genehmigung reisen dürfen. Bei den Ländern handelt es sich um Staaten mit „besonderen Sicherheitsrisiken (SmbS)“.

Betroffen von der neuen Vorgabe sind alle Berliner Verfassungsschützer und eine Reihe von Polizisten, welche über Zugang oder Informationen verfügen, die als „geheim“ oder „streng geheim“ gelten. Sofern diese Personen in eines der Risikoländer reisen möchten, müssen sie mindestens 14 Tage zuvor eine Genehmigung bei dem Justiziariat der Polizei beantragen. Das gilt auch für ehemalige Beamte, bis zu drei Jahre nach Ende ihres Arbeitsverhältnisses.


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Ebenfalls neue Regeln gibt es jetzt auch für Dienstreisen. In solche muss künftig im Vorfeld die Geheimschutzbeauftragte eingebunden werden. Die Genehmigung folgt dann durch die Dienst- und Fachaufsicht des zuständigen Senatsmitglieds.