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Neukölln: Nach tödlichem Unfall – Raser vom Türkei-Autokorso wieder auf freiem Fuß

Am Rande eines Türkei-Autokorsos in Neukölln starb ein Fußgänger bei einem Unfall. Der Unfallfahrer ist jetzt wieder auf freiem Fuß!

Neukölln
© IMAGO/A. Friedrichs

Der Berliner Stadtteil Neukölln

Diese Merkmale machen den Berliner Stadtteil Neukölln so einzigartig.

Ein tragischer Unfall erschütterte Berlin am vergangenen Mittwoch nach dem Sieg der türkischen Nationalmannschaft gegen Tschechien. Am Rande eines Türkei-Autokorsos in Neukölln kam ein Fußgänger durch einen Raser zu Tode.

Der Unfallfahrer ergriff daraufhin die Flucht, stellte sich aber kurze Zeit später bei der Polizei Berlin. Jetzt ist der Mann wieder freigelassen worden. Die Ermittler erklären warum.

Neukölln: Unfall-Fahrer auf freiem Fuß

Eigentlich musste der 67-jährige Sait T. nach dem EM-Spiel Türkei gegen Tschechien nur wenige Hundert Meter nach Hause gehen, doch dort kam er niemals an. Der 25-jährige Malik O. raste mit einem geliehenen AMG-Mercedes-Cabrio durch Neukölln, wo es an der Kreuzung Biebricher Straße dann zum tragischen Unfall kam.


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Sait T. erlag noch vor Ort seinen Verletzungen. Der Tatverdächtige flüchtete, stellte sich aber dann der Berliner Polizei. Nach einem Artikel der „BZ“ wurde er jetzt wieder freigelassen.

Darum wurde kein Haftbefehl beantragt

„Wir ermitteln gegen den Fahrer wegen eines Verkehrsunfalls mit Todesfolge. Ein Haftgrund liegt nicht vor, deshalb wird auch kein Haftbefehl beantragt“, erklärt ein Sprecher der Berliner Polizei gegenüber der „BZ“.

Wichtig für die Ermittlungen ist jetzt auch, ob der Unfallfahrer vor dem Aufprall gebremst hat oder nicht. „Es ist alles an Spuren gesichert worden, was mit dem Unfall in Verbindung steht. Ob der Fahrer noch gebremst hat, ist Gegenstand der Ermittlungen. Der Unfallort ist ausgemessen worden. Bei offenen Fragen wird ein Unfallgutachter zugezogen“, so der Polizeisprecher.


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Auch die Fahrerflucht könnte sich laut der Polizei auf das Urteil des Tatverdächtigen auswirken: „Das zu beurteilen, ist am Ende Sache eines Strafgerichts, wenn es zu Anklage und Gerichtsverhandlung kommen sollte. Also die Frage, ob sich das strafverschärfend auswirken könnte. Es könnte aber auch sein, dass er so unter Schock stand, dass er nicht mehr klar denken konnte und nur einem Fluchtimpuls folgte. Aber das wissen wir nicht.“